Der Nahverkehrsplan (NVP) schafft für jeden Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV und sichert ein abgestimmtes Vorgehen. Die Stadt Herne, als Aufgabenträger für den ÖPNV, hat nach § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der als Planungsinstrument für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs dient.
Die Aufgaben sind die grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Die Stadt Herne verfolgt bei ihrem Nahverkehrsplan ein Konzept, bei dem es zu mehrstufigen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans kommt. Dabei liegt allen Teilen der Teil A – Grundlagen und gesamtstädtische Untersuchungen zugrunde. Dieser Teil wird durch weitere Teile ergänzt. Die Unterteilung basiert in der Regel auf einem bestimmten Bedienungsgebiet.
NVP Stadt Herne Teil A - Juli 2006 (PDF, 2.914 KB)
NVP Stadt Herne Teil B - Juli 2006 (PDF, 1.307 KB)
NVP Stadt Herne Teil C - Juli 2006 (PDF, 4.012 KB)
NVP Stadt Herne Teil F - Mai 2015 (PDF, 13.439 KB)
NVP Stadt Herne Ergänzung 30. Mai 2017 (PDF, 15 KB)
NVP Stadt Herne Teil G - Oktober 2018 (PDF, 16.322 KB)
NVP Stadt Herne Teil A Ergänzung- Barrierefreiheit Oktober 2021 (PDF, 562 KB)