Allgemeine Voraussetzungen
- Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen.
- Eine Nachrüstung des Fahrzeugs, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich. Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Dem Halter des Kraftfahrzeugs steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf ihn zugelassenes Kraftfahrzeug, das die Zugangsvoraussetzungen einer Umweltzone erfüllt, zur Verfügung.
- Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Bei Privatpersonen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand der Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung beurteilt. Eine Ersatzbeschaffung gilt als nicht zumutbar, wenn das monatliche Netto- Einkommen einer Privatperson unterhalb folgender Grenzen liegt:
- keine Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen: 1130 Euro,
- Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1560 Euro,
- Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1820 Euro,
- Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen: 2110 Euro,
- Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2480 Euro,
- Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3020 Euro.
Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Liegen die allgemeinen Voraussetzungen vor, kann für bestimmte Fahrtzwecke eine Ausnahme von den Verkehrsverboten erteilt werden.
Für private / gewerbliche Fahrtzwecke wie
- Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden,
- Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste,
- Fahrten für notwendige Krankenhaus- und Arztbesuche,
- Quell- und Zielfahrten von Reisebussen sowie
- Fahrten von Berufspendlern zu ihrer Arbeitsstätte, wenn zum Arbeitsbeginn oder zum Arbeitsende keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind.
für öffentliche Fahrtzwecke wie
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen; von Wochen- und Sondermärkten sowie
- Fahrten für die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inkl. Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen.
für soziale oder kraftfahrzeugbezogene Gründe wie für
- Schwerbehinderte, die gehbehindert sind und dies durch das nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen "G", nachweisen oder Personen, die über einen orangefarbenen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO verfügen und diesen mit sich führen,
- Sonderkraftfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee (zum Beispiel historische Busse, die für Hochzeitsfahrten oder Stadtrundfahrten eingesetzt werden),
- Sonderkraftfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- beziehungsweise Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone (Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf- /Einbauten, das heißt Kraftfahrzeugen, die auf Grund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten aufweisen (zum Beispiel Messwagen, Mediensonderfahrzeuge und Werkstattwagen von Handwerksbetrieben) sowie
- besondere Härtefälle, etwa der Existenzgefährdung eines Gewerbetreibenden durch ein Verkehrsverbot. Solche Härtefälle sind durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu belegen.
Antragsformular Ausnahmegenehmigung Privatpersonen
Antragsformular Ausnahmegenehmigung Gewerbetreibende