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Bildungsurlaub NRW

Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruchsberechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb in NRW beschäftigt ist – auch Auszubildende, diese Gruppe allerdings nur für politische Bildung. Beamte sind ausgeschlossen. Der Rechtsanspruch gilt aber erst, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Als Arbeitnehmende gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen.

Was kann gefördert werden?
Das Seminar muss der beruflichen und / oder der politischen Weiterbildung dienen und von einer durch die Bezirksregierung anerkannten Einrichtung durchgeführt werden. Es ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Das Seminar muss mit wenigen Ausnahmen in oder innerhalb von 500 Kilometern um NRW stattfinden.

Dauer und Umfang der Förderung
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Bildungsveranstaltungen müssen in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden umfassen, mindestens aber sechs, von jeweils 45 Minuten.

Die Bildungsurlaubstage brauchen nicht zusammenhängend genommen werden.

Wo kann ich mich informieren?
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

2026-01-28