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Wald

Die Forstbetriebsfläche wird zum überwiegenden Teil der Betriebsklasse "wirtschaftlich genutzter Erholungswald" zugeordnet und umfasst insgesamt 170,32 ha. Hinzu kommen einige Flächen außerhalb der Betriebsklassen im Sonderwirtschaftswald und im Naturschutzgebiet.

Die Holzartenanteile sind sehr vielfältig.

Die größten Anteile halten die Rotbuchen mit 31 %, die Eichen mit 15 %, der Bergahorn mit 12 % und die Roteiche mit 8 %.

Die Bewirtschaftung des Herner Waldes wird auf der Grundlage des in den politischen Gremien beschlossenen Forstbetriebsplanes vom 29. Oktober 1985 vorgenommen. Weitere Grundlagen sind das Bundeswaldgesetz und das Landesforstgesetz NRW sowie die dazu erlassenen Verordnungen.

Die in den Forstflächen durchzuführenden Pflegemaßnahmen auf der Basis des Forstbetriebsplanes werden mit dem Förster des Regionalforstamts Ruhrgebiet abgestimmt und im jährlich erstellten Betriebswirtschaftsplan festgelegt. Die forstfachliche Beaufsichtigung der durchzuführenden Maßnahmen obliegt dem Förster.

Die städtische reine Forstfläche (Holzboden) in Herne ist zum überwiegenden Teil wirtschaftlich genutzter Erholungswald und Sonderwirtschaftswald. Entsprechend des § 14 des Bundeswaldgesetzes ist das Betreten dieser Flächen gestattet. Daraus ergibt sich die Verpflichtung des Waldbesitzers im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die durch Wege erschlossenen Waldflächen gefahrenfrei für die Waldbesucher zu halten.

Die Bäume werden einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob aus ihren Kronen abgestorbene Äste oder sogar sturzgefährdete Bäume auf die Wege stürzen können.

Bei dem sehr dichten Wegenetz (Gysenberg) oder der geringen Größe der Flächen mit Nachbarbebauung (Sandhalde Crange) ist fast jeder Baum von der Kontrolle betroffen. Die Sicherheitskontrollen werden im Wechsel in einem Jahr im belaubten und im nächsten Jahr im unbelaubten Zustand vorgenommen. Trockenastigkeit und in den Bäumen hängender Windbruch werden regelmäßig nach Bedarf entfernt. Bei Beeinträchtigungen der Standfestigkeit des Baumes durch Pilzbefall, starker Schräglage am Weg, Windbruchgefahr, abgestorbener Krone, hohlem Stamm oder ähnlichen Gründen muss er zur Gefahrenabwehr ganz entfernt werden.

Martin Pawlicki
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: unb@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2021-04-01