Diese Information in schwerer Sprache.
Sie brauchen ein Führungs·zeugnis.
Sie können das Führungs·zeugnis persönlich bei der Melde·behörde beantragen.
Oder Sie beantragen das Führungs·zeugnis online .
Sie brauchen Ihren Personal·ausweis oder Pass.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Sie müssen einen Wohn·sitz in Herne haben.
Vielleicht können nicht persönlich kommen.
Dann können Sie eine andere Person schicken.
Die andere Person braucht dazu:
Ihren ausgefüllten Antrag.
Ihren Personal·ausweis oder Ihren Pass
Sie haben beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun.
Dann brauchen Sie vielleicht ein erweitertes Führungs·zeugnis.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung.
In der Mitteilung steht:
Sie müssen ein erweitertes Führungs·zeugnis vorlegen.
Sie bringen diese Mitteilung mit zur Melde·behörde.
Dann bekommen Sie ein erweitertes Führungs·zeugnis.
Sie müssen einen Termin vereinbaren.
Die bisher bekannten Öffnungs·zeiten gelten nicht mehr.
Sie können einen Termin vereinbaren
Sie möchten online einen Termin vereinbaren?
Bundes·zentral·register·gesetz
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de .
13 Euro
Hinweis: Sie können bar oder mit EC-Karte / Pin bezahlen.
Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Post·fach 10 18 20
44621 Herne
Standorte:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Link zum Stadt·plan
oder
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rat·haus Wanne und Neben·gebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne
Link zum Stadt·plan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
E-Mail:
einwohneramt@herne.de