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Förderprogramm 2000x1000

Schwerpunktthema: Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement fördern

Informationen zum Förderprogramm

Ehrenamtliche Projekte in Herne können jetzt mit 1.000 Euro gefördert werden. Das Geld kommt aus dem Landesprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement". Dafür stellt Nordrhein-Westfalen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Herne erhält aus dem Programm 19.000 Euro.

"Das Ehrenamt ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Es ist großartig zu sehen, wie sehr sich Hernerinnen und Herner ehrenamtlich engagieren. Das Programm ist genau das richtige Signal, um das Ehrenamt in unserer Stadt zu fördern und zu wertschätzen", so Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda.

Antragsberechtigt sind unmittelbar alle natürlichen oder juristischen Personen in Nordrhein-Westfalen (insbesondere Vereine, Organisationen, Initiativen, gemeinnützige Unternehmergesellschaften (gUG)), die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen.

Anträge kann man online auf engagementfoerderung.nrw stellen. Der Antrag muss online ausgefüllt werden. Zusätzlich muss das Original unterschrieben ans Ehrenamtsbüro eingereicht werden. Hier finden Sie auch den Förderantrag zum Download bereitgestellt (PDF, 386 KB) .

Bei Rückfragen wenden Sie sich ans Ehrenamtsbüro .

Sabine Torkowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 29 24

Armin Kurpanik
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 48

E-Mail: ehrenamt@herne.de
Zum Kontaktformular

Rathaus Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
Raum 115

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind ökologisch nachhaltige Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.

Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke und so weiter), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (zum Beispiel für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (zum Beispiel für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.

Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (zum Beispiel Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.

Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und anderes, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sogenannte "eh-da-Kosten").

2023-10-17