Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Informieren Sie die Ausländerbehörde schriftlich pder per E-Mail, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.
Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für einen Übertrag.
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Rechtsgrundlagen