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Homepage / Rathaus / Bürgerservice / Bürgerdienste / Ausländerbehörde / Aufenthalt / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) / Mein eAT wurde gestohlen oder ist verloren gegangen. Was muss ich tun?

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:

  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch).
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion

  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde umgehend über die Sperrung (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch).

Zusatzblatt verloren?

Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?

Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Informieren Sie die Ausländerbehörde schriftlich pder per E-Mail, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für einen Übertrag.

Voraussetzungen

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
  • Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr?
  • Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.

Gebühren

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.

Rechtsgrundlagen

§ 57a Aufenthaltsverordnung

2025-01-08