Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Zur Beurkundung von Sterbefällen sind folgende Originalunterlagen vorzulegen:
Ohne Vorlage der geforderten Unterlagen ist eine Beurkundung des Sterbefalls nicht möglich. Sollte es in einem Fall notwendig sein, die Urkunde erst besorgen zu müssen, kann eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung erteilt werden. Die geforderten Unterlagen müssen sobald wie möglich nachgereicht werden. Falls zur Beurkundung ausländische Urkunden benötigt werden, sind diese mit Übersetzung oder als Internationale Urkunden vorzulegen. Die Urkunden für die Krankenkasse (1 Exemplar) und die gesetzliche Rentenversicherung (2 Exemplare) werden gebührenfrei ausgestellt. Sollten mehr Urkunden benötigt werden, kostet die erste Urkunde 14 Euro und jede weitere 7Euro.
Falls eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben ist, besteht die Möglichkeit, den Sterbefall nachbeurkunden zu lassen. Dazu müsste die Sterbeurkunde mit Todesursache sowie die oben angegebenen Unterlagen vorgelegt werden.
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