Ermittlung und Ahndung
Es besteht ständige telefonische Erreichbarkeit über Festnetz (Mail-Box), im übrigen nach Vereinbarung.
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Strafprozessordnung (StPO), Handwerksordnung (HWO), Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigen von Schwarzarbeit nehmen die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe schriftlich, persönlich, telefonisch entgegen. Auch anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nachgegangen.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
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44621 Herne
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Frau Birgit Rex
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 60
Telefax: 0 23 23 / 16 - 20 85
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.43