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Dienstleistungen

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Ermittlung und Ahndung

  • gewerberechtlicher Schwarzarbeit
    Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist.
  • handwerksrechtlicher Schwarzarbeit
    Verfolgt wird der Schwarzarbeiter, der seiner Eintragungspflicht in die Handwerksrolle nicht nachgekommen ist.
  • der Auftragsvergabe an Schwarzarbeiter

Zeiten:

Es besteht ständige telefonische Erreichbarkeit über Festnetz (Mail-Box), im übrigen nach Vereinbarung.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Strafprozessordnung (StPO), Handwerksordnung (HWO), Gewerbeordnung (GewO)

Wichtige Hinweise:

Anzeigen von Schwarzarbeit nehmen die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe schriftlich, persönlich, telefonisch entgegen. Auch anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nachgegangen.

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne

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Verwaltungsgebäude
Berliner Platz 9
44623 Herne
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Frau Birgit Rex
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 60
Telefax: 0 23 23 / 16 - 20 85
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.43

Dienstleistung Formulare
2017-01-09