Die Straßenverkehrsordnung kennt eine Vielzahl von Park-, Halt- und Durchfahrverboten. Für die gewerbliche Tätigkeit, vor allem im Handwerk und bei ambulanten Pflegediensten, sind jedoch kurze Wege zum Kunden sehr wichtig. Nicht immer steht für das Firmenfahrzeug ausreichender frei zugänglicher Parkraum zur Verfügung. Die Stadt Herne bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung:
Ausnahmegenehmigungen
Handwerksbetrieben und "Sozialen Diensten" kann ferner auf Antrag eine Jahres-Ausnahmegenehmigung für das gesamte Stadtgebiet für das Parken in Kurzparkzonen, auf Bewohnerparkplätzen und / oder im eingeschränkten Haltverbot erteilt werden.
Kennen Sie schon den Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker?
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Straßenverkehrs-Ordnung
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (spätestens 14 Tage vorher) an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport der Stadt Herne zu richten.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienste
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienste
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Jasmin Fischer
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 22
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.16