Die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben wurde in der Vergangenheit aus wirtschaftlichen Erwägungen zum Teil auch auf städtisch beherrschte Unternehmen in öffentlich- oder privat-rechtlicher Rechtsform übertragen. Gleichfalls sind die Beteiligungen der Kommunen in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Daher betreibt auch die Stadt Herne ein aktives Management ihrer rund 60 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen.
Die Beteiligungssteuerung der Stadt Herne ist organisatorisch dem Fachbereich Finanzsteuerung, zugeordnet. Sämtliche Vorgänge, die den Bereich Beteiligungen betreffen, werden von hier begleitet. Das beginnt bei den Vorbereitungen einer Gesellschaftsgründung, geht über die Berücksichtigung gesellschafts- und steuerrechtlicher Aspekte bis hin zu betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen und endet mit der Koordinierung haushaltswirtschaftlicher Vorgaben. Ebenso werden Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Beratung beziehungsweise Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien oder des Rates der Stadt bedürfen sowie Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung von der Beteiligungssteuerung für die bürgerschaftlichen Gremien aufbereitet.
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) sind separate Beteiligungsberichte nur noch dann verpflichtend, wenn eine Kommune von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist. Sofern die Aufstellung eines Gesamtabschlusses pflichtig bleibt, werden die Beteiligungsberichtsinformationen Teil des Gesamtlageberichts/-anhang. Die Stadt Herne ist zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses verpflichtet, hat sich aber gleichwohl dazu entschlossen, weiterhin den Beteiligungsbericht zu erstellen.
Hier finden Sie den aktuellen Beteiligungsbericht: Beteiligungsbericht 2022 (PDF, 2.551 KB)
Am 5. März 2013 hat der Rat der Stadt zur weiteren Verbesserung der Unternehmenssteuerung, -überwachung und -transparenz beschlossen, einen Leitfaden guter Unternehmensführung und Kontrolle (Public Corporate Governance Kodex) einzuführen. In seiner Sitzung am 3. September 2024 hat der Rat der Stadt eine Änderung des Leitfadens beschlossen.
Hier finden Sie den
Kodex. (PDF, 149 KB)
Team Beteiligungssteuerung