Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“
Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen.
Demnach gilt ab 1. Februar:
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