Ob Sie als neu-zugewanderte Person arbeiten dürfen, hängt von Ihrer Aufenthaltserlaubnis, dem sogenannten Aufenthaltstitel ab (siehe Aufenthaltstitel und wichtige Dokumente):
Asylsuchende*r mit Ankunftsnachweis oder Aufenhaltsgestattung:
Eine Arbeitserlaubnis erhalten Sie frühestens drei Monate nach Ihrer Meldung als Asylsuchende*r in Deutschland. Asylsuchende oder Personen mit Aufenthaltsgestattung benötigen eine Arbeitserlaubnis. Diese kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nach 48 Monaten haben Sie vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt keine Einschränkungen mehr. Dies muss aber in ihrer Aufenthaltsgestattung stehen.
Geduldete*r:
Bei einer Duldung entscheidet immer die Ausländerbehörde über die Arbeitserlaubnis. Die Ausländerbehörde kann Ihnen ein ausländerrechtliches Arbeitsverbot verhängen.
Geflüchtete*r mit Aufenthaltserlaubnis:
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, haben Sie vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, somit also keine Einschränkungen.
Sie haben keine Arbeitserlaubnis, aber wollen etwas mit Ihrer Zeit anfangen? Auch ohne Arbeitserlaubnis dürfen Sie sich ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation betätigen. Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliches Engagement .
Die Anerkennung oder Bewertung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse ist für die Arbeitssuche wichtig. Bemühen Sie sich deshalb schnellstmöglich, entsprechende Nachweise aus Ihrem Heimatland zu erhalten. Die Anerkennungsverfahren kosten in der Regel Geld. Um eine finanzielle Förderung abzuklären, wenden Sie sich an unten aufgeführte Beratungsstellen. Nähere Informationen zum Anerkennungszuschuss finden sie im Anerkennungsportal .
Örtliche Beratung zur Anerkennung:
Allgemeine Informationen:
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. In großen Zeitungen und im Internet finden Sie viele Stellenanzeigen. Ein Beispiel ist die
Jobsuche der BA - Startseite
.
Örtliche Kontakte:
Sind Sie anerkannter Flüchtling mit einer Aufenthaltserlaubnis, unterstützt Sie:
Integration Point Herne
Heidestraße 2
44649 Herne
bei:
Da eigene Dolmetscher*innen zur Verfügung stehen, ist die Verständigung sichergestellt.
Sollten Sie kein anerkannter Flüchtling sein und über eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügen, unterstützt Sie die Arbeitsvermittlung des Integration Points. Melden Sie sich bitte in der Eingangszone der Agentur für Arbeit Herne in der Markgrafenstraße 9.
Wenn Sie eine interessante Stelle gefunden haben, müssen Sie eine Bewerbung schreiben.
Ihre Bewerbung besteht aus drei Teilen:
Im Internet gibt es viele Beispiele zum Schreiben einer Bewerbung.
In der Stellenanzeige steht oft, wie Sie sich bewerben sollen:
Unterstützung bei der Arbeitssuche und dem Schreiben von Bewerbungen erhalten Sie auch hier:
Um Betriebe und Unternehmen kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen oder ein neues Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, können Sie ein Praktikum in einem Betrieb machen. Ein Praktikum hilft beiden Seiten, also dem Betrieb und Ihnen, sich besser kennenzulernen und zu sehen, ob die Arbeit gut zu Ihnen passt.
Ihr Aufenthaltstitel entscheidet, ob Sie ein Praktikum machen dürfen und ob zuvor eine Zustimmung der Behörden einzuholen ist. Sprechen Sie unbedingt vor Beginn zuerst mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin beim Integration Point und fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach. Gegebenenfalls können Fahrtkosten erstattet werden. Wenden Sie sich auch hierfür an den Integration Point.
Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin beim Integration Point oder nutzen Sie zum Beispiel Internetportale:
" Die JOBBÖRSE ist jetzt Teil von arbeitsagentur.de - Bundesagentur für Arbeit
" IHK-Lehrstellenbörse - Startseite (ihk-lehrstellenboerse.de)
" Stellenportal - Suche nach Stellenangeboten - Handwerkskammer Berlin (hwk-berlin.de)
Für viele Berufe in Deutschland benötigt man eine Berufsausbildung. Die Dauer einer Berufsausbildung ist abhängig von dem Ausbildungsberuf und kann zwischen zwei und vier Jahren dauern.
Ob eine betriebliche Ausbildung rechtlich möglich ist, entscheidet nur die Ausländerbehörde. Der Integration Point Herne bietet umfangreiche Beratung zur Berufsausbildung und kann auch geeignete Ausbildungsbetriebe vermitteln.
Informationen über die verschiedenen Ausbildungsberufe finden Sie im Filmportal der Bundesagentur für Arbeit BERUFE.TV - das Filmportal rund um Berufe .
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen. Insgesamt gibt es über 14.000 verschiedene Studiengänge. Alle haben verschiedene Zugangsvoraussetzungen, Schwerpunkte, führen zu verschiedenen Abschlüssen und eröffnen verschiedene berufliche Möglichkeiten. Es ist hilfreich, sich zuerst mit dem Hochschulsystem und Studienmöglichkeiten vertraut zu machen.
Im Internet gibt es viele hilfreiche Seiten:
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, ist ein Studium an einer deutschen Hochschule prinzipiell möglich. Auf folgender Seite können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird: anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die Entscheidung, ob Zeugnisse oder vorhandene Studienleistungen anerkannt werden, liegt jedoch immer bei den Hochschulen. Ihre erste Anlaufstelle an der Hochschule selbst ist das Akademische Auslandsamt ("AAA") beziehungsweise "International Office". Kontaktdaten finden sie hier Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD.
Sie können in Deutschland ohne Hochschulzulassung anfangen zu studieren. Die in unserer Nachbarschaft gelegene Ruhr-Universität Bochum hat als eine der ersten Universitäten in Deutschland ein Programm etabliert, um Flüchtlinge mit akademischem Hintergrund in ein Studium zu führen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
International Office der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Gebäude SSC
Telefon: 0 23 23 / 3 22 01 oder E-Mail:
welcome-centre@rub.de
Wenn Sie sich noch im Asylanerkennungsverfahren befinden, Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie über eine Duldung verfügen, ist die selbstständige Erwerbstätigkeit verboten. Alle anderen haben grundsätzlich die Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG)
Kornelia Alles
Telefon: 0 23 23 / 92 52 43 oder E-Mail:
alles@wfg-herne.de
Susanne Stegemann
Telefon: 0 23 23 / 92 53 88 oder E-Mail:
stegemann@wfg-herne.de
Claudia Zielke
Telefon: 0 23 23 / 92 54 19 oder E-Mail:
zielke@wfg-herne.de