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Arbeit, Ausbildung und Studium

Wann Sie arbeiten dürfen

Ob Sie als neu-zugewanderte Person arbeiten dürfen, hängt von Ihrer Aufenthaltserlaubnis, dem sogenannten Aufenthaltstitel ab (siehe Aufenthaltstitel und wichtige Dokumente):

Asylsuchende*r mit Ankunftsnachweis oder Aufenhaltsgestattung:
Eine Arbeitserlaubnis erhalten Sie frühestens drei Monate nach Ihrer Meldung als Asylsuchende*r in Deutschland. Asylsuchende oder Personen mit Aufenthaltsgestattung benötigen eine Arbeitserlaubnis. Diese kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nach 48 Monaten haben Sie vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gibt keine Einschränkungen mehr. Dies muss aber in ihrer Aufenthaltsgestattung stehen.

Geduldete*r:
Bei einer Duldung entscheidet immer die Ausländerbehörde über die Arbeitserlaubnis. Die Ausländerbehörde kann Ihnen ein ausländerrechtliches Arbeitsverbot verhängen.

Geflüchtete*r mit Aufenthaltserlaubnis:
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, haben Sie vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, somit also keine Einschränkungen.

Ich darf nicht arbeiten - Was kann ich stattdessen tun?

Sie haben keine Arbeitserlaubnis, aber wollen etwas mit Ihrer Zeit anfangen? Auch ohne Arbeitserlaubnis dürfen Sie sich ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation betätigen. Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliches Engagement .

Anerkennung von Zeugnissen/Abschlüssen und Beratung

Die Anerkennung oder Bewertung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse ist für die Arbeitssuche wichtig. Bemühen Sie sich deshalb schnellstmöglich, entsprechende Nachweise aus Ihrem Heimatland zu erhalten. Die Anerkennungsverfahren kosten in der Regel Geld. Um eine finanzielle Förderung abzuklären, wenden Sie sich an unten aufgeführte Beratungsstellen. Nähere Informationen zum Anerkennungszuschuss finden sie im Anerkennungsportal .

Örtliche Beratung zur Anerkennung:

  • Integration Point
    Heidestraße 2
    44649 Herne
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 12 bis 16 Uhr
  • BBE-Fachberatungsstelle
    Berufliche Anerkennung: VHS Herne
    Frau Möller
    Wilhelmstraße 37
    44649 Herne
    Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 86
    • Prüfung, welche Chancen sich aus der Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für Ihre weitere berufliche Entwicklung ergeben
    • Unterstützung bei der Antragstellung sowie im Anerkennungsverfahren
    • Hilfe bei der Suche nach der richtigen Anpassungsqualifizierung nach Anerkennung von Teilen Ihrer Berufsqualifikationen

Internet-Informationsportale

  • "Anabin" stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt bei der Einstufung einer ausländischen Qualifikation in das deutsche Bildungssystem.
    anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • Auf "Anerkennung in Deutschland" findet man die jeweils zuständige Anerkennungsstelle für die einzelnen Berufe.
    Anerkennungsportal
  • Hier finden Sie weiterführende Informationen, auch zur Anerkennung von Schulabschlüssen sowie zu akademischen Studien- und Prüfungsleistungen
    Grundbildung am Arbeitsplatz - Weiterbildungsberatung NRW

Wie Sie Arbeit finden

Allgemeine Informationen:
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. In großen Zeitungen und im Internet finden Sie viele Stellenanzeigen. Ein Beispiel ist die Jobsuche der BA - Startseite .

Örtliche Kontakte:
Sind Sie anerkannter Flüchtling mit einer Aufenthaltserlaubnis, unterstützt Sie:

Integration Point Herne
Heidestraße 2
44649 Herne
bei:

  • beruflicher Orientierung und Qualifizierung
  • Anerkennungsverfahren von schulischen und beruflichen Abschlüssen
  • Vermittlung in Arbeit

Da eigene Dolmetscher*innen zur Verfügung stehen, ist die Verständigung sichergestellt.

Sollten Sie kein anerkannter Flüchtling sein und über eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügen, unterstützt Sie die Arbeitsvermittlung des Integration Points. Melden Sie sich bitte in der Eingangszone der Agentur für Arbeit Herne in der Markgrafenstraße 9.

Bewerbung

Wenn Sie eine interessante Stelle gefunden haben, müssen Sie eine Bewerbung schreiben.

Ihre Bewerbung besteht aus drei Teilen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse

Im Internet gibt es viele Beispiele zum Schreiben einer Bewerbung.

In der Stellenanzeige steht oft, wie Sie sich bewerben sollen:

  • schriftlich
  • per E-Mail oder
  • online

Unterstützung bei der Arbeitssuche und dem Schreiben von Bewerbungen erhalten Sie auch hier:

  • Projekt Zukunft plus (ivAF) vom Caritasverband Herne e.V.
    Frau Schulze
    Schulstraße 16
    44623 Herne
    Telefon: 0 23 23 / 9 29 60 90 oder E-Mail: s.schulze@caritas-herne.de
  • Begegnungs- und Beratungsstelle Café O
    Frau Bouchara
    Overwegstraße 32
    44625 Herne
    Öffnungszeiten:
    Montag und Donnerstag: 13 bis 17 Uhr
    Dienstag: 10 bis 14 Uhr

Um Betriebe und Unternehmen kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen oder ein neues Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, können Sie ein Praktikum in einem Betrieb machen. Ein Praktikum hilft beiden Seiten, also dem Betrieb und Ihnen, sich besser kennenzulernen und zu sehen, ob die Arbeit gut zu Ihnen passt.

Was ist zu beachten?

Ihr Aufenthaltstitel entscheidet, ob Sie ein Praktikum machen dürfen und ob zuvor eine Zustimmung der Behörden einzuholen ist. Sprechen Sie unbedingt vor Beginn zuerst mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin beim Integration Point und fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach. Gegebenenfalls können Fahrtkosten erstattet werden. Wenden Sie sich auch hierfür an den Integration Point.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin beim Integration Point oder nutzen Sie zum Beispiel Internetportale:

" Die JOBBÖRSE ist jetzt Teil von arbeitsagentur.de - Bundesagentur für Arbeit

" IHK-Lehrstellenbörse - Startseite (ihk-lehrstellenboerse.de)

" Stellenportal - Suche nach Stellenangeboten - Handwerkskammer Berlin (hwk-berlin.de)

" Jugendmigrationsdienste Herne

Für viele Berufe in Deutschland benötigt man eine Berufsausbildung. Die Dauer einer Berufsausbildung ist abhängig von dem Ausbildungsberuf und kann zwischen zwei und vier Jahren dauern.

Ob eine betriebliche Ausbildung rechtlich möglich ist, entscheidet nur die Ausländerbehörde. Der Integration Point Herne bietet umfangreiche Beratung zur Berufsausbildung und kann auch geeignete Ausbildungsbetriebe vermitteln.

Informationen über die verschiedenen Ausbildungsberufe finden Sie im Filmportal der Bundesagentur für Arbeit BERUFE.TV - das Filmportal rund um Berufe .

Studieren mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen. Insgesamt gibt es über 14.000 verschiedene Studiengänge. Alle haben verschiedene Zugangsvoraussetzungen, Schwerpunkte, führen zu verschiedenen Abschlüssen und eröffnen verschiedene berufliche Möglichkeiten. Es ist hilfreich, sich zuerst mit dem Hochschulsystem und Studienmöglichkeiten vertraut zu machen.

Im Internet gibt es viele hilfreiche Seiten:

  • Study in Germany (Informationen für Flüchtlinge)
  • Agentur für Arbeit Studienorientierung (DE, ENG, FR)
  • Hochschulkompass
  • DAAD

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, ist ein Studium an einer deutschen Hochschule prinzipiell möglich. Auf folgender Seite können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird: anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Entscheidung, ob Zeugnisse oder vorhandene Studienleistungen anerkannt werden, liegt jedoch immer bei den Hochschulen. Ihre erste Anlaufstelle an der Hochschule selbst ist das Akademische Auslandsamt ("AAA") beziehungsweise "International Office". Kontaktdaten finden sie hier Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD.

Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung

Sie können in Deutschland ohne Hochschulzulassung anfangen zu studieren. Die in unserer Nachbarschaft gelegene Ruhr-Universität Bochum hat als eine der ersten Universitäten in Deutschland ein Programm etabliert, um Flüchtlinge mit akademischem Hintergrund in ein Studium zu führen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

International Office der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Gebäude SSC
Telefon: 0 23 23 / 3 22 01 oder E-Mail: welcome-centre@rub.de

Wann kann ich mich selbstständig machen?

Wenn Sie sich noch im Asylanerkennungsverfahren befinden, Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie über eine Duldung verfügen, ist die selbstständige Erwerbstätigkeit verboten. Alle anderen haben grundsätzlich die Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen.

Allgemeine Informationen

  • Online-Leitfaden "GründerZeiten" (deutsch und arabisch)
  • Existenzgründerportal (deutsch, französisch und Italienisch)
  • Homepage der IQ-Fachstelle für Migrantenökonomie (sechs Sprachen)

Persönliche Kontaktstellen in Herne

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG)

Kornelia Alles
Telefon: 0 23 23 / 92 52 43 oder E-Mail: alles@wfg-herne.de

Susanne Stegemann
Telefon: 0 23 23 / 92 53 88 oder E-Mail: stegemann@wfg-herne.de

Claudia Zielke
Telefon: 0 23 23 / 92 54 19 oder E-Mail: zielke@wfg-herne.de