Für Kinder und ihre Integration ist es entscheidend, möglichst schnell die deutsche Sprache zu erlernen und ihre neue Heimat zu erkunden. Es ist daher von Vorteil, Kindertageseinrichtungen zu nutzen. Im Spiel mit anderen Kindern und durch die Unterstützung des Fachpersonals erlernt Ihr Kind spielerisch die deutsche Sprache. Wenn Ihr Kind frühzeitig in einer Kita betreut wird, hat das sehr positive Auswirkungen auf den Spracherwerb. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Jahr bis zum Eintritt in die Schule. Dieser Anspruch gilt auch für Personen mit Fluchthintergund.
Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an:
Fachbereich Kinder, Jugend, Familie
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 52
In Nordrhein-Westfalen schreibt das Schulgesetz vor, dass ein Kind in dem Jahr schulpflichtig wird, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen müssen zumindest zehn Jahre lang eine Schule besuchen. Zunächst gehen Sie von der 1. bis zur 4. Klasse in die Grundschule. Anschließend besuchen Sie die Klassen 5 bis 10 an einer weiterführenden Schule. Wer möchte und die Voraussetzung erfüllt kann nach 12 oder 13 Jahren das Abitur machen. Das Abitur ist eine Voraussetzung für ein Studium. Der Schulbesuch ist kostenfrei.
Ein Kind welches Schulpflichtig ist muss täglich von Montag bis Freitag in die Schule gehen. Ausnahmen sind Ferien und Feiertage. Die Unterrichtszeit richtet sich nach dem Stundenplan. Erziehungsberechtigte müssen dafür sorgen, dass ihr Kind in die Schule geht. Ist ihr Kind einmal krank oder kann aus anderen Gründen nicht in die Schule gehen, müssen Sie die Schule darüber informiere. Fehlen Kinder unentschuldigt oder ohne nachvollziehbaren Grund müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.
Es finden regelmäßig Elternsprechtage für die Eltern statt. Bitte nehmen Sie daran teil, denn sie sind wichtig für Ihre Kinder. Bei Elternsprechtagen sprechen die Eltern mit den Lehrern*innen und werden von ihnen über die Leistungen und das Sozialverhalten Ihres Kindes informiert. Auch für die Lehrer*innen bietet der Elternsprechtag den Vorteil, dass sie die Kinder nach dem Gespräch besser einordnen und unterstützen können.
Bitte vereinbaren Sie für die Beratung zum Schuleinstieg (Seiteinsteigerberatung) einen Termin bei:
Kommunales Integrationszentrum
Rademachers Weg 15
44649 Herne
Kontakt:
Aylin Alper
E-Mail:
aylin.alper@herne.de
Justyna Cylkowska
E-Mail:
justyna.cylkowska@herne.de
Achtung: Wenn ihr Kind in Deutschland bereits zwei Jahre die Schule besucht hat, müssen Sie selbstständig einen Schulplatz in Herne finden.
In Herne gibt es unterschiedliche Einrichtungen, die neu-zugewanderte Familien bei der Integration und der Beratung bei familiären Problemen und Herausforderungen kostenfrei unterstützen.
Familienbüro
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 81
Sozialer Beratungsdienst
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 69 oder E-Mail:
asd-wanne-eickel@herne.de
Notfalltelefon: 0 23 23 / 16 - 19 05
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 28 oder E-Mail:
asd-herne-mitte@herne.de
Notfalltelefon: 0 23 23 / 16 - 19 06
Telefon: 0 23 23 / 16 - 21 46 oder E-Mail:
asd-sodingen@herne.de
Notfalltelefon: 0 23 23 / 16 - 19 07
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Wilhelmstraße 88
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 36 40 oder E-Mail:
familien-schulberatung@herne.de
Vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Schulberatungsstelle
Wilhelmstraße 88
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 36 40 oder E-Mail:
schulberatung@herne.de
Gleichstellungsstelle der Stadt Herne
Berliner Platz 5
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 28 36 oder E-Mail:
gleichstellung-vielfalt@herne.de