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Gesundheit

Bringen Sie sich bei Bränden oder gewalttätigen Auseinandersetzungen nicht selbst in Gefahr. Wir haben ein gut organisiertes Hilfssystem. Hilfe ist nach einem Notruf innerhalb weniger Minuten da. Auch die Polizei ist hier in Deutschland Helfer in der Not.

Bei allen plötzlichen auftretenden gesundheitlichen Notfällen (Unfall, plötzliche schwere Krankheit), Bränden oder gewalttätigen Auseinandersetzungen rufen Sie bitte sofort eine der beiden Notrufnummern an. In einer Gemeinschaftsunterkunft geben Sie auch umgehend dem Betreuungs- oder Wachpersonal Bescheid.

Notrufnummern (vorwahlfrei und kostenfrei aus allen Fest- und Mobilnetzen):

  • Polizei Telefon: 110
  • Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon: 112

Die Notrufnummern funktionieren vom Handy aus auch bei einer nicht aufgefüllten Prepaid-Karte!

Wichtige Angaben bei einem Notruf 110 und 112 - Die 5 W-Fragen:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte oder Kranke gibt es? Und handelt es sich um Kinder oder Erwachsene?
  • Welche Art von Verletzungen oder Krankheiten liegt vor?

Bewahren Sie stets die Ruhe und sprechen Sie deutlich, damit man Sie besser versteht. Beenden Sie nicht das Gespräch. Der Notdienst/ die Polizei beendet das Gespräch, wenn Sie alle erforderlichen Informationen haben.

Bleiben Sie bei allen Schadensereignissen in der Nähe, damit Sie eventuell als Zeuge/Zeugin aussagen können. Eventuell können die Retter erst helfen, wenn Sie erklären, was passiert ist. Dies gilt auch, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall außerhalb Ihrer Unterkunft dabei waren.

Sonstige Notrufnummern für spezielle Situationen oder Personengruppen (über Festnetzanschluss kostenfrei):

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon: 11 61 17
  • Telefonseelsorge Telefon: 08 00 / 1 11 01 11
  • Kinder- und Jugendtelefon Telefon: 08 00 / 1 11 03 33
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Telefon: 08 00 / 00 11 60 16
  • Giftnotruf Telefon: 02 28 / 1 92 40

Gesundheitlicher Notfall

Sofern Sie noch keine Gesundheitskarte haben, dürfen Sie ausschließlich bei einem Notfall (akute Gesundheitsbedrohung außerhalb der ärztlichen Öffnungszeiten) ins Krankenhaus.

Dort müssen Sie mit Ihrem Ausweis nachweisen, dass Sie Asylsuchende/r sind. Die Kosten müssen über den Fachbereich Soziales abgerechnet werden.

Grundsätzlich haben Sie in Deutschland bei akuten Erkrankungen und Schmerzen den Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Ihnen stehen außerdem die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu.

Darüber hinaus werden nur solche ärztlichen Leistungen erbracht, die zur Sicherung der Gesundheit unabdingbar sind. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn:

  • Sie akut erkrankt sind oder Schmerzen haben.
  • Chronisch krank sind (zum Beispiel bei Diabetes, Epilepsie, psychischen Erkrankungen, et cetera)
  • Eine Schwangerschaft vorliegt

Wichtig: Wenn Lebensgefahr besteht, rufen Sie immer sofort den Notruf, Telefon 112, an.

Allgemeinmediziner

Für alle seelischen und körperlichen Krankheiten sind in Deutschland zunächst Allgemeinmediziner, auch Hausarzt/Hausärztin genannt, zuständig. Er/Sie führt eine erste Untersuchung durch und entscheidet über die weitere Behandlung.

Fachärzte

Fachärzte sind auf ein medizinisches Gebiet spezialisiert und übernehmen nach Überweisung durch Allgemeinmediziner die weitere Behandlung.

Apotheken:

In den Apotheken können Sie Medikamente und Gesundheitsprodukte erhalten. Zudem gibt es auch Apothekennotdienste, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten geöffnet sind. Welche dies sind, erfahren Sie unter dem Apothekennotruf, Telefon: 08 00 / 0 02 28 33.

Es gibt rezeptpflichtige Arzneimittel, die Apotheken nur bei ärztlicher Verschreibung (auch Rezept genannt) abgeben dürfen und apothekenpflichtige Arzneimittel, die jedermann ohne Verschreibung kaufen darf, die es aber nur in Apotheken zu kaufen gibt.

Schwangerschaft

Werdende Mütter stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind.

Suchen Sie im Falle einer Schwangerschaft immer zunächst einen Gynäkologen/Gynäkologin auf und lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass, der Sie als werdende Mutter ausweist und auch wichtige Information über Ihren Gesundheitszustand und den Ihres Kindes enthält. Führen Sie den Mutterpass für eventuelle Notfälle stets mit sich mit.

Sofern Sie in einer finanziellen Notlage sind, können Sie einmalig Beihilfe aus der Mutter-Kind-Stiftung beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu und auch bei weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft an die folgenden Beratungsstellen:

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne
Rathausstraße 6
44649 Herne
Telefon: oder E-Mail:

Evangelische Beratungsstelle Herne (unter anderem für Schwangerschaftskonfliktberatung)
Telefon: 0 23 23 / 5 30 48 oder E-Mail: info@evberatherne.de

Geburt und Nachsorge

Ihr Gynäkologe / Ihre Gynäkologin vermittelt Sie an eine Klinik. Fragen Sie dort nach der Geburt nach einer Hebamme für die Nachsorge in Ihrem Zuhause.

In Deutschland hat jede schwangere Frau und jede Mutter bis zur achten Lebenswoche des Kindes beziehungsweise bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf eine Hebamme. Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach.

Wenn Sie noch nicht eigenständig krankenversichert sind, wenden Sie sich an:

Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfe und Wohnen
Hauptstraße 241
44649 Herne

Yannick Kraft
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 40 oder E-Mail: yannick.kraft@herne.de

Meldung an das Standesamt

Neugeborene Kinder müssen dem Standesamt und gegebenenfalls der Unterkunftsleitung innerhalb einer Woche gemeldet werden. Von der Klinik erhalten Sie nach der Geburt eine Geburtsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung erhalten Sie beim Standesamt eine Geburtsurkunde und melden Ihr Kind danach bei einem der Bürgerzentren an. Bitte bringen Sie zu den Terminen Ihren Ausweis sowie die Heiratsurkunde oder Ihre Geburtsurkunde (falls Sie nicht verheiratet sind) mit.

Standesamt
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 24 40 oder E-Mail: standesamt@herne.de

Erstausstattung

Im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft sowie der anschließenden Geburt können Sie und Ihr Kind ergänzende Leistungen vom Fachbereich Soziales erhalten. Ab dem 6.Schwangerschaftsmonat können Sie Geld für Umstandskleidung bekommen. Ab 8 Wochen vor der Geburt können Sie auch eine Beihilfe für die Erstausstattung Ihres Kindes erhalten.

Fachbereich Soziales
Hauptstraße 241
44649 Herne

Öffnungszeiten:

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über die Kleiderkammern entsprechende Ausstattung zu beziehen.

Besondere Hilfen

Soforthilfe Herne

Viele Menschen geraten oft kurzfristig und ungeplant in Situationen, in denen sie schnell konkrete und professionelle Hilfe in den Bereichen Medizin, Pflege und Beratung benötigen. Die "Soforthilfe-Herne" organisiert innerhalb von 24 Stunden konkrete und professionelle Hilfe und ist zudem dauerhaft unter der kostenlosen Telefonnummer: 08 00 / 6 78 40 00 erreichbar.

Hilfen bei Suchtproblemen und psychischen Erkrankungen

Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen finden ein Beratungs-Angebot bei dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Nicht nur die Betroffenen, sondern auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen können sich bei Fragen und Problemen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Kontakt:
Melanie Masur: 0 23 23 / 16 - 24 50
Ulrike Babik: 0 23 23 / 16 - 35 85

Wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, rufen Sie die Polizei, Notrufnummer: 110.

Folgende Einrichtungen bieten Ihnen Rat, Informationen und Hilfe, wenn Sie Misshandlungen, Brutalität und Gewalt erfahren und sich zu Hause nicht mehr sicher fühlen:

Frauenhaus Herne
Telefon: 0 23 25 / 4 98 75

Im Frauenhaus können Sie wohnen, die Adresse ist geheim.

Schattenlicht
Beratungs- und Kontaktstelle für Frauen und Mädchen
Telefon: 0 23 23 / 98 11 98

Gleichstellungsstelle der Stadt Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 29, hier werden Sie zu den für Sie passenden Beratungsstellen verwiesen.