Der jetzt tätige Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) der Stadt Herne setzt sich gem. § 3 der Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat paritätisch zusammen.Ihm gehören Mitglieder der Politik und Vertreter/-innen der Gruppen körperbehinderter und mehrfach behinderter Menschen, chronisch Kranker, blinder/sehbehinderter Menschen, geistig behinderter/ lernbehinderter Menschen, gehörloser/hörbehinderter Menschen und psychisch Kranker an. Unterstützung erhält der Behindertenbeirat durch beratende Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Herner Wohlfahrtsverbände, der in Herne ansässigen Sozialverbände (SoVD, VdK), der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, des Selbsthilfebeirates, des Integrationsrates und der Gruppe Behindertensport.Bereits 1977 wirkten neben Mitgliedern des Sozialausschusses, der Bezirksvertretungen und der Wohlfahrtsverbände auch Vertreter/-innen behinderter Menschen in einer Arbeitsgruppe zur geplanten Erstellung eines Behindertenplanes mit.Der Behindertenbeirat versteht sich als Vertretung und Sprachrohr der behinderten Menschen in der Stadt Herne. Er behandelt in seinen Sitzungen die Belange behinderter Menschen und fasst dazu Empfehlungsbeschlüsse für die politischen Gremien der Stadt Herne. Nähere Informationen über den Behindertenbeirat der Stadt Herne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle, die dem Fachbereich Soziales angegliedert ist.
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