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Aufsicht für Betreuungseinrichtungen

Die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) (siehe auch Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO) ). Das Gesetz enthält unter anderem ordnungsrechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen et cetera), personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte et cetera).

Ziel des Gesetzes ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die entsprechende Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber*innen und ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Beschwerden.

Hinweis an Leistungsanbieter*innen

Für alle Anbieter*innen von Wohn- und Betreuungsleistungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Hierzu zählen:

  1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (zum Beispiel stationäre Altenpflege oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung)
  2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
  3. Servicewohnen
  4. Ambulante Dienste
  5. Gasteinrichtungen (Tages- und Nachtpflege, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Hospize)

Das Anzeigeverfahren erfolgt elektronisch über die landesweite Datenbank PfAD.wtg .

Hinweis: Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) nutzen Sie bitte das Antragsverfahren über die elektronische Datenbank PfaD.uia .

Stadt Herne
Fachbereich Soziales
Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Wanner Einkaufszentrum (WEZ), Hauptstraße 241, 44649 Herne, Raum 425 bis 427 (4. Etage)

Hinweis
Die Heimaufsicht ist aufgrund eines Umzuges und den damit verbundenen Arbeiten ab dem Nachmittag des 23. Septembers 2024 bis gegebenfalls Mittwoch Nachmittag, 25. September 2024, nicht oder nur schlecht zu erreichen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Telefon 0 23 23 / 16 - 32 68 oder - 32 03 oder - 33 02 oder - 32 80
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 05
E-Mail heimaufsicht@herne.de

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ergebnisberichte

Informationen zu den durchgeführten Regelprüfungen können Sie den unten angegebenen Ergebnisberichten entnehmen:

Folgende Ergebnisse liegen vor:

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2024-09-23