Tagespflege ist ein Betreuungsangebot, das an Werk-, Sonn- und Feiertagen von morgens bis nachmittags alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen offensteht, deren Versorgung während der übrigen Tageszeiten und am Wochenende in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt ist.
Die Tagespflege kann dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig zu Hause leben können, ohne auf eine ihrem Zustand angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu müssen.
Die Inanspruchnahme der Tagespflege durch pflegebedürftige Senioren kann für diejenigen in Frage kommen,
Der weitere Tagesablauf beginnt dann in der Regel mit einem gemeinsamen Frühstück.
Bis zum Mittagessen werden Gruppen- und Beschäftigungsmaßnahmen, Hilfen zur Rehabilitation (Einüben von täglichen Verrichtungen) sowie medizinische und pflegerische Leistungen angeboten.
Nach dem Mittagessen bieten Ruheräume die Möglichkeit zur Entspannung.
Am Nachmittag werden neben den Gruppenangeboten auch individuelle Beschäftigungen, Spaziergänge, Gesprächskreise und ein anschließendes Kaffeetrinken angeboten.
Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen einschließlich der Beförderungskosten.
Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung trägt der Pflegegast selbst.
Es empfiehlt sich, vor Inanspruchnahme der Tagespflege bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten zu stellen.
In bestimmten Fällen ist - abhängig vom Einkommen - auch eine Kostenübernahme durch den Fachbereich Soziales möglich.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig darüber, welche Zuschüsse im Einzelfall gewährt werden können.
Am 1. Juli 2008 hat sich der Gesamtanspruch auf 150 % erhöht, das heißt: zusätzlich zur vollen Tages- und Nachtpflege gibt es bis zu 50 % Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Umgekehrt können zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zur vollen Pflegesachleistung bis zu 50 % Tages- und Nachtpflege zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Insgesamt gibt es nie mehr als 150 % Gesamtleistung und immer nur maximal 100 % einer Leistung.
Beispiel 1: Ambulante Sachleistung und Tagespflege
Sachleistung ambulant | 50 % Tagespflege | Insgesamt | |
Stufe I | 450 | 225 | 675 |
Stufe II | 1.100 | 550 | 1.650 |
Stufe III | 1.550 | 775 | 2.325 |
Beispiel 2: Ambulante Tagespflege und Geldleistung
50 % Tagespflege | Geldleistung 100 % | Insgesamt | |
Stufe I | 225 | 235 | 460 |
Stufe II | 550 | 440 | 990 |
Stufe III | 775 | 700 | 1.475 |
Wichtig: Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen eine Begutachtung durchgeführt und Sie in eine Pflegestufe eingestuft haben.
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