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Grabpflege und Bepflanzung

Zur würdigen Gestaltung einer Grabstätte gehört die ständige angemessene Grabpflege. Die Nutzungsberechtigten sind daher verpflichtet, die Grabstätte vom Zeitpunkt des Erwerbs an gärtnerisch in Ordnung zu halten. Die Angehörigen können die gärtnerische Herrichtung entweder selbst übernehmen oder aber Dritten, insbesondere Berufsgärtnern, übertragen. Das Recht auf persönliche Pflege und freie Auswahl der zu beauftragenden Gewerbetreibenden obliegt den Nutzungsberechtigten und wird durch die Friedhofsverwaltung nur insoweit eingeschränkt, als dies dem Friedhofszweck geboten erscheint.

Auf Antrag genehmigt der Fachbereich Stadtgrün die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten an Gräbern.
Für die Pflege (Grab mit Raseneinsaat) erhebt die Stadt Herne eine Pflegegebühr entsprechend der Friedhofsgebührensatzung.

Kerstin Jung
Friedhofsverwaltung Holsterhauser-, Nord-, Ost-, Holthauser-, Wald-, Röhlinghauser Friedhof
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 26
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: kerstin.jung@herne.de

Susanne Söntgen
Friedhofsverwaltung Südfriedhof
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: susanne.soentgen@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2021-04-01