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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 27. April 2017 - zur Durchführung des Anzeigeverfahrens und zum Inkrafttreten der Änderung Nummer 27 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich „Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“ – Stadtbezirk Sodingen

Übersichtsplan (PDF, 530 KB)

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Rat der Stadt nimmt zu Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

  1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  2. Den redaktionellen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen wird zugestimmt.
  3. Die Landschaftsplanänderung Nummer27 für den Bereich „Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“ wird als Satzung gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW beschlossen.“

Die oben genannte Landschaftsplanänderung ist der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 18 Landesnaturschutzgesetz mit Schreiben vom 5. Januar 2017 angezeigt worden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Verfahrensunterlagen geprüft und mit Schreiben vom 10. April 2017 mitgeteilt, dass keine Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften festgestellt und die formalen Voraussetzungen des § 21 LNatSchG NRW beachtet wurden.

Wesentliche Ziele der Landschaftsplanänderung sind die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.21 „Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“ nach Süden und nach Norden.

Die geänderten Bereiche sind in dem Übersichtsplan dargestellt.

Die Landschaftsplanänderung einschließlich der textlichen Darstellungen und Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Pflege- und Entwicklungsplan kann Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr im Fachbereich Stadtgrün, Auf dem Stennert 9, 44627 Herne, Zimmer 113, sowie im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.

Die Änderung Nummer 27 des Landschaftsplanes tritt gemäß § 19 Satz 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. Seite 934), mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis

Es wird gemäß § 21 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz auf Folgendes hingewiesen:

  1. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Landschaftsnaturschutzgesetzes ist für die Rechtswirksamkeit der Landschaftsplanänderung nur beachtlich, wenn
    1. die Vorschriften über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung nach § 15, § 17 oder § 20 Absatz 2 Satz 2 verletzt worden sind; unbeachtlich ist dagegen, wenn bei der Anwendung der Vorschriften einzelne berührte Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt oder bei Anwendung des § 17 Absatz 2 Satz 3 oder des § 20 Absatz 2 Satz 1 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind oder

    2. ein Beschluss des Rates der Stadt Herne nicht gefasst, ein Anzeigeverfahren nicht durchgeführt oder die Durchführung des Anzeigeverfahrens nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist.

  2. Mängel im Abwägungsvorgang sind für die Rechtwirksamkeit der Landschaftsplanänderung nur erheblich,
    wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Für das Abwägungsergebnis ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Landschaftsplanänderung maßgebend.
  3. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit der Landschaftsplanänderung sind
    1. eine Verletzung der in Absatz 1 Nummer 1 des Hinweises bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

    2. Mängel des Abwägungsergebnisses gemäß Absatz 2,

    wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Landschaftsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Herne geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Herne, den 27. April 2017
Der Oberbürgermeister
Dr. Dudda

Planunterlagen:

2017-05-10