Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Rat der Stadt nimmt zu Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
Die oben genannte Landschaftsplanänderung ist der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 18 Landesnaturschutzgesetz mit Schreiben vom 5. Januar 2017 angezeigt worden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Verfahrensunterlagen geprüft und mit Schreiben vom 10. April 2017 mitgeteilt, dass keine Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften festgestellt und die formalen Voraussetzungen des § 21 LNatSchG NRW beachtet wurden.
Wesentliche Ziele der Landschaftsplanänderung sind die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.21 „Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“ nach Süden und nach Norden.
Die geänderten Bereiche sind in dem Übersichtsplan dargestellt.
Die Landschaftsplanänderung einschließlich der textlichen Darstellungen und Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Pflege- und Entwicklungsplan kann Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr im Fachbereich Stadtgrün, Auf dem Stennert 9, 44627 Herne, Zimmer 113, sowie im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Änderung Nummer 27 des Landschaftsplanes tritt gemäß § 19 Satz 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. Seite 934), mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Es wird gemäß § 21 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz auf Folgendes hingewiesen:
Herne, den 27. April 2017
Der Oberbürgermeister
Dr. Dudda
Planunterlagen: