Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 247 liegt im südlichen Bereich der Siedlung Constantin im Stadtbezirk Sodingen. Er wird durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke der Hauerstraße im Norden, die westlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke der Hügelstraße im Osten, die nördlichen bzw. nordöstlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke der Courrieresstraße im Süden und Südwesten und die östlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke der Mülhauser Straße im Westen begrenzt.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nummer 247 - Courrieresstraße - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Die Stadt Herne beabsichtigt, auf einer Freifläche innerhalb eines Wohngebiets in der Siedlung Constantin eine wohnbauliche Nachverdichtung zu vollziehen. Die betreffende Fläche ist zurzeit brachliegend. Da eine hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum besteht und dieses Gebiet innerorts gut erschlossen werden kann, soll in diesem Bereich ein qualitativ hochwertiges Wohnquartier entstehen. Unter Beachtung der bestehenden Siedlungsstruktur soll eine aufgelockerte Bebauung mit Einzelhäusern mit Gründächern entstehen. Durch die Nachverdichtung wird die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich reduziert und die Innenentwicklung von Herne gefördert. Dadurch können höherwertige Flächen für Natur und Landschaft im Sinne des Gebots des § 1a BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden vor Eingriffen geschützt werden. Zur Schaffung eines Wohnquartieres ist auch die Sicherung der Erschließung notwendig, die durch die erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen sichergestellt werden soll.
Die Planung dient dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung, der Bevölkerungsentwicklung (§ 1 Absatz 6 Nummer 2 BauGB) und der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung sowie dem Umbau vorhandener Ortsteile.
Die geplante städtebauliche Struktur fügt sich in das bestehende Bild der sie umschließenden Wohnbebauung ein und greift deren Maßstab auf. Dabei entsteht ein zusammenhängendes Wohnquartier, das Rücksicht auf die bestehende Wohnbebauung nimmt. Daher wird das Plangebiet auch im Hinblick auf die aktuelle Nachfrage als Wohnquartier für Einzelhäuser entwickelt. Die Geschossigkeit von I bis II Geschossen ergibt sich aus den Höhenunterschieden des Geländes zu den umliegenden bereits bebauten Grundstücken und der Geschossigkeit der Bestandsbebauung selbst. Die geplanten Einzelhäuser gruppieren sich um eine platzartig vergrößerte begrünte öffentliche Erschließungsanlage, welche die Erschließung sichert und ein städtebaulich zusammenhängendes Quartier schafft. Die Erschließung des Gebiets erfolgt durch eine Anbindung über die Courrieresstraße und endet mit einer Wendeanlage, die eine Wendemöglichkeit für Abfallsammelfahrzeuge, die Feuerwehr und weitere Rettungsfahrzeuge bietet. Durch diese Erschließungsform entsteht ein verkehrlich gering belastetes ruhiges Wohngebiet. Die Verkehrsfläche dient gleichzeitig der Unterbringung von öffentlichen Parkplätzen sowie Grünflächen und ist zugleich bespielbar.
Dieser Bebauungsplan (einschließlich textlicher Festsetzungen) wird mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 - A.126), 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, 12. Juli 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Lage Plangebiet (PDF, 555 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (PDF, 1.136 KB)
Anlage 3 Begründung (PDF, 688 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 1.921 KB)
Anlage 3.2 Orientierende Bodenuntersuchung (PDF, 17.775 KB)
Anlage 3.3 Ergänzende Bodenuntersuchung (PDF, 12.740 KB)
Anlage 3.4 Qualifizierte Prospektion (PDF, 1.243 KB)
Anlage 3.5 allgemeine Vorprüfung UVP (PDF, 224 KB)
Anlage 3.6 Erkundungsmaßnahme Niederschlagsversickerungsfähigkeit (PDF, 4.030 KB)
Anlage 4 Abwägungsvorschlag (PDF, 1.758 KB)
Anlage 5 Gestaltungssatzung Courrieresstraße (PDF, 1.673 KB)