Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 2. April 2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss
Ziel der Planung ist die Erweiterung des kleinflächigen ALDI-Lebensmitteldiscountmarktes (derzeit rund 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) an der Mont-Cenis-Straße in Herne. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Konkurrenz im Lebensmitteleinzelhandel, individualisierter Kundenansprüche (etwa an Sortimentsbreite und Einkaufskomfort) sowie den allgemeinen Trends im Einzelhandel stellt sich der Markt in seiner aktuellen Form nicht als zukunftsfähig dar. Mit dem Ziel den Standort dauerhaft zu sichern und die Versorgung der angrenzenden Bevölkerung auch zukünftig gewährleisten zu können, wird beabsichtigt, den vorhandenen Markt zurückzubauen und durch einen marktüblichen großflächigen Lebensmitteldiscountmarkt mit rund 1.300 Quadratmetern Verkaufsfläche mit einem dazugehörigen Parkplatz mit 82 Stellplätzen sowie weiteren betriebstypischen Außenanlagen zu ersetzen. Die Erschließung der Stellplätze soll weiterhin über die Mont-Cenis-Straße erfolgen.
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort“.
Der Geltungsbereich des VBP Nummer 12 - ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße - erstreckt sich über die Flurstücke 215, 216, 217, 218, 326, 381 sowie 382 und umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstückes 147, im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 225, 226 und 363, im Süden durch die Mont-Cenis-Straße und im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 102 und 126.
Im Vergleich zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich verkleinert und umfasst nicht mehr das Flurstück 127.
Sämtliche, vorstehend aufgeführten Flurstücke liegen in Flur 13 der Gemarkung Holthausen. Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Zudem wird aufgrund der Abstandsflächenregelung der Baukörper und somit die festgesetzte Baugrenze um 3 Meter in Richtung Osten verschoben. Im Zuge der Verschiebung des Baukörpers wurden vereinzelt die geplanten Baumstandorte angepasst. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Neben dem Entwurf des VBP Nummer 12 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH | Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Schutzgut Mensch, Klima und Luft) |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen / Außenstelle Olpe | Bodendenkmalpflegerische Belange, Hinweis bezüglich Bodendenkmalfunden (Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter) |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie | Bergbauliche Einwirkungen, befristetes Recht zur Aufsuchung eines Bodenschatzes (Schutzgut Boden) |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Fachbereich Klima, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft | Umgang mit Altlasten und mit anfallendem Bodenaushub; Umgang mit Niederschlagswasser, Dachbegrünung; Schallschutztechnische Belange; Klimaökologische Belange (Baumanpflanzung, Dachbegrünung); lufthygienische Belastungssituation mit Feinstaub und Stickstoffdioxid; Umgang mit Seveso-III; Umweltprüfung (Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Klima und Luft sowie Boden, Fläche, Wasser) |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Emschergenossenschaft | Entwässerung, Hinweis bezüglich Niederschlagswasserbewirtschaftung (Schutzgut Wasser) |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Stadtgrün | Hinweise zu Natur und Landschaft, Artenschutz, Grünordnung (Begrünung Stellplatzanlage, Dachbegrünung), Baumschutz, Nutzung Solarenergie über Photovoltaik-Anlage (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, Klima und Luft sowie Boden, Fläche, Wasser) |
Gutachten und Fachbeiträge | Biologische Station östliches Ruhrgebiet | Artenschutzrechtliche Vorprüfung: Vorkommen planungsrelevanter und nicht-planungsrelevanter Arten, Beschreibung Vermeidungsmaßnahmen (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) |
Gutachten und Fachbeiträge | Dr. Meinecke & Schmidt Partnergesellschaft | Geologischer Untergrund/ Bodenaufbau, Gründung, Schadstoffbelastungen/ Altlasten, Grundwasser/ Bodenfeuchtigkeit, Versickerung, Gefährdungs-abschätzung, Verwertbarkeit anfallender Aushubmaterialien, Arbeitssicherheit/ Emissionsschutz (Schutzgut Boden, Wasser, Mensch) |
Gutachten und Fachbeiträge | TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG | Schallemissionen Stellplatzanlage, LKW-Kühleinrichtungen, LKW-Fahrverkehr, Rückfahrwarneinrichtungen, Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen, Aufstellfläche Technik, Straßenverkehrslärm; Beurteilung der Geräuschimmissionen (Schutzgut Mensch) |
Gutachten und Fachbeiträge | Grünplan Büro für Landschaftsplanung | Ermittlung Biotopwert, Berechnung Kompensationsbedarf (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Orts- und Landschaftsbild) |
Stellungnahmen beziehungsweise Eingaben aus der Öffentlichkeit | Bürgerinnen und Bürger | Förderung der Elektromobilität (Ladestation für Fahrräder und Autos), Nutzung Solarenergie über Photovoltaik-Anlagen, Dach- und Stellplatzbegrünung (Schutzgut Mensch, Klima und Luft, Fläche, Orts- und Landschaftsbild) |
Die als Entwurf beschlossene Planung des VBP Nummer 12 wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und / oder sonstigen Informationen / Gutachten
in der Zeit vom 24. April 2019 bis 10. Mai 2019
zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können bis zum 10. Mai 2019 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des VBP Nummer 12 schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur erneuten Auslegung sowie die erneute öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 4. April 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 1.951 KB)
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf (PDF, 2.406 KB)
Anlage 3.0 Begründung und Umweltbericht (PDF, 5.781 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 2.017 KB)
Anlage 3.2 Baugrunduntersuchung (PDF, 3.159 KB)
Anlage 3.3 Orientierende Altlastenuntersuchung (PDF, 7.338 KB)
Anlage 3.4 Schallgutachten (PDF, 3.456 KB)
Anlage 3.5 Verträglichkeitsanalyse (PDF, 6.680 KB)
Anlage 3.6 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (PDF, 2.448 KB)