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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 244 - Vödestraße - Stadtbezirk Herne-Mitte

Am 10. Dezember 2014 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 244 - Vödestraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 244 - Vödestraße - umfasst einen Bereich, der durch den Flottmannpark im Norden, die von der Vödestraße in Richtung Norden verlaufende Zufahrtsstraße mit anschließendem Fuß- und Radweg westlich des Grundstücks Vödestraße 132 im Osten, die Vödestraße im Süden und die Sportanlage im Westen begrenzt wird. Er ist im nachstehenden Übersichtsplan in etwa dargestellt:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines Wohnbaugebietes, das haupt-sächlich aus Einfamilienhäusern und ergänzend aus Stadtvillen als Mehrfamilienhäusern bestehen soll. Zudem schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und bildet die notwendige Grundlage für ein Umlegungsverfahren, welches in einem Teilbereich des Plangebiets die Grundstücksverhältnisse für die Umsetzung der Planung neu ordnen soll.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Herne-Mitte ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 4. Juli 2019 in den Flottmann-Hallen, Straße des Bohrhammers 5, statt. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen dort die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 19. Juli 2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 5. Juli 2019 bis zum 19. Juli 2019 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36, während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 bis A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats im hier Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, den 18. Juni 2019
Brüggemann (Bezirksbürgermeister)

Planunterlagen

Präsentation

2019-07-04