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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 255 - Hunbergstraße -, Stadtbezirk Sodingen

Am 23. Mai 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 255 - Hunbergstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 255 - Hunbergstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch das Bahngelände, im Osten durch den Ostrand der Hunbergstraße, im Süden durch die Castroper Straße und im Westen durch das Bahngelände im Bereich des Stellwerks.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Übersicht dargestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplan 255

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Zur Erschließung des ehemaligen Bahnareals soll entweder der Hölkeskampring über die Einmündung zur Castroper Straße hinaus verlängert oder der Einmündungsbereich der Hunbergstraße in die Castroper Straße ertüchtigt werden. Dieser neue Kreuzungsbereich muss für den reibungslosen Ablauf von Rettungseinsätzen der geplanten neuen Feuerwache der Berufsfeuerwehr geeignet sein.

Ergänzend zu dem geplanten Standort der Feuerwache ist die Ansiedlung weiterer gewerblicher Nutzungen aus dem Bereich der Sanitätsdienste oder ähnlicher gewerblicher Nutzungen vorgesehen.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt für die Bezirksvertretung Sodingen der Bezirksbürgermeister ein zu einer Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Mittwoch, den 22. November 2017 im Saal des Freizeithauses Gysenberg, Am Revierpark 40, 44627 Herne, statt. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab 16 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 6. Dezember 2017 die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können bis zum 8. Dezember 2017 im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstraße 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung (Rathaus Wanne, Erdgeschossflur, Zimmer 13 bis 21) erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem hier eingesehen werden.

Herne, den 30. Oktober 2017
Der Bezirksbürgermeister: Mathias Grunert

Planunterlagen

2017-11-07