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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 24 - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße -, Stadtbezirk Eickel

Am 5. Juni 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 24 - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch im Norden durch den westlichen Abschnitt der Dorstener Straße, im Osten durch die Dorstener Straße, im Süden durch die Grenze zum Grundstück Dorstener Straße 261 und im Westen durch die Bahnlinie.

Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 24 ist die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes der Firma Aldi an der Dorstener Straße mit circa 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche zur langfristigen Sicherung der wohnortnahen Versorgung der angrenzenden Siedlungsbereiche.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Eickel ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am Donnerstag, den 15. November 2018 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses, Eickeler Markt 1.

Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 30. November 2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 16. November 2018 bis zum 30. November 2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 - A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, den 29. Oktober 2018
Der Bezirksbürgermeister: Kortmann

Planunterlagen

2018-10-30