Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss
Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes im rückwärtigen, bisher baulich nicht beziehungsweise mindergenutzten oder brachliegenden Plangebietsteil. Dieses soll hauptsächlich aus Einfamilienhäusern in Form von freistehenden Einzelhäusern und Doppelhäusern sowie ergänzend aus Stadtvillen als Mehrfamilienhäusern bestehen. Zudem schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen inneren Erschließungsmaßnahmen des Plangebiets und bildet die notwendige Grundlage für das Umlegungsverfahren zur Neuordnung der Grundstücke im rückwärtigen Plangebietsteil, welches vom Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 angeordnet worden ist. Die Bestandsbebauung entlang der Vödestraße und im Osten des Plangebiets soll - der sich faktisch entwickelten baulichen Nutzung entsprechend - als Wohngebiet gesichert werden. Dabei werden die bestehenden Gewerbebetriebe, welche keine Nutzungsaufgabe artikuliert haben, bauleitplanerisch berücksichtigt und integriert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 244 - Vödestraße - umfasst einen Bereich, der durch den Flottmannpark im Norden, die von der Vödestraße in Richtung Norden verlaufende Zufahrtsstraße mit anschließendem Fuß- und Radweg östlich des Grundstücks Vödestraße 132 im Osten, die Vödestraße im Süden und den Sportplatz im Westen begrenzt wird.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Die als Entwurf beschlossene Planung des Bebauungsplanes Nummer 244 wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und / oder sonstigen Informationen / Gutachten:
Art der umweltbezogenen Information | Titel und Urheber | Thematischer Bezug / Belang / Schutzgut |
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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In zur möglichen Anhebung des Bodens | Boden |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In zur gegenwärtig und zur zukünftig möglichen, baulichen Ausnutzung von Grundstücksflächen im Plangebiet | Boden, Fläche |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In zum Umgang mit im Plangebiet lebenden Tieren | Tiere |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In nach einer durch vorherige, gewerbliche Nutzung möglichen Belastung des Bodens, insbesondere im Hinblick auf das Grundwasser | Boden, Wasser |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Hinweis einer Bürger*In bezüglich der Befürchtung von über Jahre andauerndem Baulärm | Der Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In, ob Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind | Der Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Frage einer Bürger*In, ob eine Entwässerung in Richtung Vödestraße geplant ist. | Wasser |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Emschergenossenschaft / Lippeverband | Wasser |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie NRW | Boden |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb | Boden |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe | Kultur- und Sachgüter |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Stadtentwässerung Herne – SEH | Wasser |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 23/3 - Recht und Bauordnung – Baugenehmigung, -aufsicht | Kultur- und Sachgüter |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 43 – Gesundheit | Boden, der Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 51/4 – Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft sowie Fachbereich 51/5 – Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde | Boden, Wasser, der Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 53 – Tiefbau und Verkehr / SEH | Wasser, Klima |
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Stellungnahme Fachbereich 55 – Stadtgrün | Pflanzen, Wasser, Klima, Tiere |
Gutachten und Fachbeiträge | Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 244 „Vödestraße“, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne | Der Mensch und seine Gesundheit, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; Einschließlich ihrer Wechselwirkungen |
Gutachten und Fachbeiträge | Artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 244 -Vödestraße-“, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne | Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
Gutachten und Fachbeiträge | Gutachten über Boden- und Grundwasseruntersuchungen zum Bebauungsplan 244 - Vödestraße“, geotec ALBRECHT Ingenieurgesellschaft mbH, Herne | Boden, Wasser, der Mensch und seine Gesundheit |
Gutachten und Fachbeiträge | Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr, Sportanlagen und Gewerbeanlagen im Bebauungsplangebiet Nummer 244 -Vödestraße- der Stadt Herne“, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen | Der Mensch und seine Gesundheit |
in der Zeit vom 28. Juni bis 30. Juli 2021
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können bis zum 30. Juli 2021 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne, gegeben werden.
Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 244 insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 14. Juni 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 - Lage im Stadtgebiet (PDF, 246 KB)
Anlage 2 - Entwurf Bebauungsplan Nummer 244 Vödestraße (PDF, 1.332 KB)
Anlage 3 - Begründungsentwurf mit Umweltbericht (PDF, 9.547 KB)
Anlage 3.1 - Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 5.055 KB)
Anlage 3.2 - Boden- und Grundwasseruntersuchungen (PDF, 9.097 KB)
Anlage 3.3 - Geräuschemissionen und -immissionen (PDF, 7.466 KB)
Anlage 4 - Abwägungsvorschlag der Verwaltung (PDF, 2.008 KB)