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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 266 - Am Hauptfriedhof Nord -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen

Am 14. Januar 2021 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 266 - Am Hauptfriedhof Nord - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 266 - Am Hauptfriedhof Nord - liegt in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Sodingen und wird begrenzt durch:

  • im Norden durch eine in Richtung Nordost durch das Flurstück 513 (Flur 14) auf Höhe der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 292 (Flur 14) verlaufende, circa 17 Meter lange Linie, teilweise die südliche Grenze des Flurstücks 295 (Flur 14), die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 294, 451 (Flur 14), teilweise die südliche Grenze des Flurstücks 289 (Flur 14), eine in Richtung Südost durch das Flurstück 288 (Flur 14) verlaufende, circa 9 Meter lange Linie, teilweise die östliche Grenze des Flurstücks 288 (Flur 14) und teilweise die südöstliche Grenze des Flurstücks 31 (Flur 19),
  • im Osten durch eine in Richtung Südost durch die Flurstücke 27, 30 und 95 (Flur 19) verlaufende, circa 115 Meter lange Linie,
  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 147 (Flur 20), eine durch das Flurstück 136 (Flur 20) in Richtung Nordost verlaufende, circa 18 Meter lange Linie und teilweise die nordwestliche Grenze des Flurstücks 135 (Flur 20),
  • im Westen durch teilweise die südwestliche Grenze des Flurstücks 513 (Flur 14)

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke

Der Bebauungsplan Nummer 266 - Am Hauptfriedhof Nord - wird aufgestellt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur teilweisen wohnbaulichen Nachnutzung der ehemaligen Gärtnereiflächen im Bereich Am Hauptfriedhof / Wiescherstraße zu schaffen. Der aufzustellende Bebauungsplan zielt damit auch darauf ab, die Grenzen zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum klarstellend zu definieren.

Durch den aufzustellenden Bebauungsplan werden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nummer 69 - Feldstraße - (siehe Anlage 3) und Nummer 8/2 - Hölkeskampring – (Blatt 2, siehe Anlage 4) überplant.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Sodingen ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Mittwoch, den 15. September 2021 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 1. Oktober 2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 16. September 2021 bis zum 1. Oktober 2021 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein, wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 25. August 2021
Mathias Grunert (Bezirksbürgermeister)

Planunterlagen

2021-08-30