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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 271 - Kreuzkirche/ Gutenbergplatz -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Am 17. Mai 2022 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 271 - Kreuzkirche/ Gutenbergplatz - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Herne-Mitte in der Herner Innenstadt und umfasst eine Fläche von circa 12.000 Quadratmetern. Der Geltungsbereich beinhaltet vorwiegend einen Teil der bebauten Grundstücke zwischen der Straße „An der Kreuzkirche“ und der Breddestraße sowie die Stellplatzfläche des Gutenbergplatzes und wird begrenzt

  • im Süden durch die Straße „An der Kreuzkirche“,
  • im Westen durch die Schulstraße,
  • im Norden durch die Mont-Cenis-Straße,
  • im Osten durch die Gutenbergstraße und durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Breddestraße 8 und An der Kreuzkirche 11.

Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke

„Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 271 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertageseinrichtung sowie Büroraum zu schaffen und zudem eine erkennbare mindergenutzte Fläche im unmittelbaren Nahbereich des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum Herne-Mitte städtebaulich und stadtgestalterisch aufzuwerten. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden angrenzenden Straßenverkehrsflächen und Stellplatzanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob eine Umgestaltung oder Neuordnung dieser Verkehrsflächen unter städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Herne-Mitte ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 8. September 2022 im Rathaus Herne, Großer Sitzungssaal (Raum 312), Friedrich-Ebert-Platz 2.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 23. September 2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 9. September 2022 bis zum 23. September 2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 29. Juli 2022
Bornfelder
Bezirksbürgermeister

Planunterlagen

2022-09-08