Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 26. April 2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Nummer 29 - Gabelsberger Straße - mit Entwurfsstand vom 2. Februar 2022 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Das circa 6.900 Quadratmeter große Plangebiet des VBP Nummer 29 - Gabelsberger Straße - liegt im Stadtbezirk Eickel, Stadtteil Wanne-Süd und umfasst das Grundstück zwischen den Bebauungen der Straßen Hauptstraße, Zeppelinstraße, Harkortstraße und Gabelsberger Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 216 (teilweise), 217 (teilweise), 228, 243 und 673 (Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 54) und wird im Wesentlichen begrenzt
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich auf den Flurstücken 216 und 217 geringfügig vergrößert. Zudem ist das Flurstück 243 vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Es ist nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes, da die Vorhabenträgerin für das Flurstück 243 keine Verfügungsgewalt besitzt. Der Einbezug des genannten Flurstücks ermöglicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Fuß- und Radverbindung in Richtung Süden.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Plangebiets sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines DRK-Seniorenzentrums, eines Mehrgenerationenhauses und eines Wohngebäudes mit altengerechten Wohnungen mitsamt der hierzu erforderlichen Erschließung geschaffen werden. Die Neubebauung dient der Schaffung von zielgruppenspezifischem und altengerechtem Wohnraum im Kontext des demografischen Wandels. Zudem sollen durch die geplanten Wohnformen generationsübergreifende Nachbarschaften gefördert werden, die den Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Selbstständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter ermöglichen können.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis zum 29. Juni 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 29 – Gabelsberger Straße – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 882 KB)
Anlage 2 Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Offenlage (PDF, 5.329 KB)
Anlage 3.0 Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Offenlage (PDF, 9.031 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtlicher Beitrag (PDF, 1.488 KB)
Anlage 3.2 Baumuntersuchungen (PDF, 7.156 KB)
Anlage 3.3 Altlastenuntersuchung (PDF, 5.848 KB)
Anlage 3.4 Klimagutachten (PDF, 7.989 KB)
Anlage 3.5 Schallgutachen (PDF, 4.957 KB)
Anlage 3.6 Verkehrsgutachterlicher Fachbeitrag (PDF, 1.511 KB)
Anlage 4 Tabellarische Übersicht Stellungnahmen (PDF, 361 KB)