Am 22. Februar 2022 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 30 - Tiefenbruchstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung der Tiefenbruchstraße, im Osten durch die nord-westlichen Grundstücksgrenzen der Görresstraße sowie durch die Flurstücke 605 und 609, im Süden durch die Flurstücke 152 und 711 sowie die nord-östlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung der Heinrich-Kämpchen-Straße und im Westen durch die südöstlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung der Tiefenbruchstraße.
Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
"Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 30 ist es, die moderate wohnbauliche Nachverdichtung eines Blockinnenbereichs im vorhande-nen Siedlungsgefüge zu ermöglichen und zu realisieren".
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirks-vertretung Eickel ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am Donnerstag, den 1. September 2022 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses, Eickeler Markt 1.
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 16. September 2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 2. September 2022 bis zum 16. September 2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 - A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 26. Juli 2022
Plickert
Bezirksbürgermeister