Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Masterplan Einzelhandel Herne

Die Stadt hat das Ziel eines wohnortnahen Einzelhandelsangebots mit attraktiven Zentren. Um dieses zu steuern, wurde der Masterplan Einzelhandel erarbeitet.

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Herne zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt der dieser Masterplan Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung.

Die Vorstellungen der Stadt werden auf diese Weise transparent gemacht, sodass alle Beteiligten Planungssicherheit erlangen.

Der Masterplan Einzelhandel wurde am 23. Juni 2020 (erste Teilfortschreibung) vom Rat der Stadt Herne beschlossen. Er beinhaltet Regelungen zur Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet. Ein Ziel ist es, die Nahversorgung zu sichern und Einzelhandelsansiedlungen auf zentrale Versorgungsbereiche beziehungsweise geeignete Nahversorgungs- und Sonderstandorte außerhalb der Zentren zu lenken.

Als Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung wurde eine ergänzende "Prüfroutine 0" entwickelt, die dem Nahversorgungsprüfschema vorgeschaltet ist. Es handelt sich um eine Klarstellung im Sinne einer Arbeitshilfe, die dem Masterplan Einzelhandel beigefügt wird.

Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet (REHK)

Der Einzelhandel prägt unsere Städte und ist Basis für vielfältiges öffentliches Leben und weitere zentrumsbildende Angebote. Mit der Entwicklung von zentrentypischen Einzelhandelsangeboten an dezentralen Standorten ist immer auch die Gefahr einer Zentrenschwächung bzw. -schädigung verbunden.

Dieser Entwicklung wollen die Mitgliedsgemeinden des REHK ein gemeindeübergreifendes Konzept zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung entgegensetzen. Das "Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" (REHK), das nun zum dritten Mal zusammen mit den entsprechenden Landkreisen, Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden und dem Regionalverband Ruhr mit Unterstützung des Landes NRW fortgeschrieben wurde. Es hat sich im Zusammenhang mit zahlreichen großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Kooperationsraum in einer Vielzahl von Fällen bewährt. Das Konzept besteht seit dem Jahr 2000 und wird zur erforderlichen Anpassung der demografischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig fortgeschrieben, zuletzt in den Jahren 2007 und 2013.

Ziel der Kooperation ist eine abgestimmte Ansiedlungsplanung bei regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben in der Region. Dabei geht es nicht darum den Wettbewerb zu verhindern. Vielmehr soll er einvernehmlich an Standorte gelenkt werden, die aus Sicht der Stadtentwicklung zu befürworten sind. Die beteiligten Kommunen haben dazu am 29. September 2001 eine entsprechende Interkommunale Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist. Die übergeordnete Zielstellung umfasst

  • die Stärkung der innerstädtischen Zentren,
  • die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
  • die Notwendigkeit eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht-zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren zu akzeptieren und
  • eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen Mitteln Investitionen in die städtebaulich geeigneten (integrierten) Standorte zu lenken.

Durch Beschluss vom 1. September 2020 hat der Rat der Stadt Herne dem fortgeschriebenen Konzept und der weiteren Beteiligung an der regionalen Kooperation zugestimmt.

Karen Schulz
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Langekampstraße 36
44652 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 – 30 14
E-Mail: karen.schulz@herne.de

2022-06-14