Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) ist der Nachfolger des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Durch den Feststellungsbeschluss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr vom 10. November 2023 wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP gemäß der Überleitungsvorschrift des Landesplanungsgesetztes in einen GFNP der oben genannten Städte übergeleitet.
Die zwei Stufen der Bauleitplanung sind die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen und so weiter) in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplanung ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne. Er ist behördenverbindlich, hat also gegenüber der Öffentlichkeit keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Die Regelungen zum Gemeinsamen FNP befinden sich in § 204 BauGB. "Benachbarte Gemeinden sollen einen gemeinsamen FNP aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer FNP einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht. […]" (§ 204 Absatz 1 Satz 1 BauGB).
Nähere Informationen zum GFNP und sämtliche Planinhalte finden Sie auf der Website der Städteregion Ruhr 2030 .
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