Seit dem 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erlassene "Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen", kurz Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG), in Kraft.
Gemäß § 16 des KorruptionsbG müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürger-meister) sowie die Mitglieder kommunaler Gremien (Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und sachkundige Bürgerinnen und Bürger) schriftlich Auskunft geben über
den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Ältestenrat hat sich 2005 für eine Veröffentlichung im Internet ausgesprochen. Die Angaben der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger finden Sie im
Ratsinformationssystem
unter "Rat der Stadt", "Ausschüsse" und "Bezirksvertretungen".
(Hinweis: Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den meldepflichtigen Mandatsträgern.)