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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 5. März 2018 zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nummer 15 - Quartier Kaiserstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

  1. dem Antrag des Vorhabenträgers vom 21. August 2017 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,
  2. die Aufstellung des VBP Nummer 15 - Quartier Kaiserstraße - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB),
  3. die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Absatz 1 BauGB zu ermächtigen.“

Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nummer 15 - Quartier Kaiserstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Forellstraße, im Osten durch eine noch nicht eingemessene Grundstücksgrenze in einem mittleren Abstand von 126 Metern parallel zur Kaiserstraße, im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks der Kindertagesstätte Lackmanns Hof 85 und im Westen durch die Kaiserstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Der Geltungsbereich in einem Stadtplanausschnitt

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers beinhaltet zum einen die Errichtung von Einzelhandelsvorhaben (Lebensmittelvollsortimentsmarkt, Drogeriemarkt, kleinere Läden) die dem dringenden Bedarf einer neuen Nahversorgungseinrichtung im Stadtteil Baukau Rechnung tragen. Zum anderen ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen, die das Angebot an attraktivem Wohnraum in Baukau stärken sollen.

Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Raum A.124 bis A.126 und A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne.

Hinweis:
Am 21. September 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 15 und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 15 - Quartier Kaiserstraße - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 5. März 2018

Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen:

2018-03-21