Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 25. März 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
Geltungsbereich:
Die Hofanlage „Hof Waning“ liegt im Stadtbezirk Sodingen an der Oestrichstraße. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst eine Fläche von 6.875 Quadratmetern. Er wird im Osten von der Oestrichstraße begrenzt, über die auch die verkehrliche Erschließung sowie die technische Ver- und Entsorgung erfolgt. Jenseits der Straße folgen Ackerflächen. Im Norden und Süden schließt landwirtschaftlich genutztes Grünland an, im Westen das Bachtal des Langelohbaches. Als Grenze für den Geltungsbereich wurde die Böschungskante des Bachtals gewählt. Die Obstwiese im Südosten der Hofanlage gehört nicht mehr zum Geltungsbereich des Plangebietes.
Er ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Die Außenbereichssatzung "Hof Waning" wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Um das Denkmal "Hof Waning" langfristig zu erhalten, soll durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Sinne des § 35 Absatz 6 BauGB, eine wirtschaftlich tragfähigere Nutzung begünstigt werden.
Der Erhalt des Denkmals und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen bei der Entwicklung eines Konzepts für eine langfristig tragfähige, wirtschaftliche Nutzung der Hofanlage in Einklang gebracht werden.
Darüber hinaus wird durch mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmte Vorgaben zur Gestaltung der baulichen Anlagen ein Beitrag zur Sicherung des Erscheinungsbilds der Hofanlage in der Landschaft geleistet.
Die Satzung wird einschließlich Erläuterungsbericht zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Rathausstraße 6 (Rathaus Wanne), bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, den 1. August 2017
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Bekanntmachung Rechtskraft Satzung Internet (PDF, 164 KB)
Anlage 1 Übersichtsplan Außenbereichssatzung Hof Waning (PDF, 390 KB)
Anlage 2 Außenbereichssatzung (PDF, 1.338 KB)
Anlage 3 Erläuterungsbericht (PDF, 375 KB)
Anlage 4 - Übersicht über die Baudenkmäler (PDF, 137 KB)
Anlage 5 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 3.197 KB)
Anlage 5 Artenschutzrechtliche Zusammenfassung (PDF, 117 KB)