Am 21. September 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 257 - Reichsstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Edmund-Weber-Straße, im Osten durch die Reichsstraße, im Süden durch die nördlichen Grenzen verschiedener Flurstücke an der Bonifatiusstraße sowie der Reichsstraße (Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 49, Flurstücke 33, 36, 37, 231, 232, 241 und 255), und im Westen durch die Bonifatiusstraße sowie das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 49, Flurstücke 124 (Hans-Tilkowski-Hauptschule).
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
„Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 257 ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern (freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) und Mehrfamilienhäusern und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen den Grünzügen Volksgarten und Königsgrube.“
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Eickel ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am Mittwoch, den 19. Juni 2019 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses, Eickeler Markt 1. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 4. Juli 2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 20. Juni 2019 bis zum 4. Juli 2019 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 4. Juni 2019
Kortmann (Bezirksbürgermeister)
Anlage 1 - Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 654 KB)
Anlage 2 - Geltungsbereich des Bebauungsplans (PDF, 1.748 KB)