Am 5. Juni 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 23 - Else-Drenseck-Seniorenzentrum - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 23, – Else-Drenseck-Seniorenzentrum – wird begrenzt im Süden durch die Castroper Straße, im Westen durch den Westrand der Kirchstraße und im Norden und Osten durch die Straße Am Katzenbuckel sowie die Grenzen zu den Flurstücken 664, 665, 737, 738, 739, jeweils Gemarkung Börnig, Flur 9. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 23 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den abschnittsweisen Neubau des Else-Drenseck-Seniorenzentrums (Seniorenwohnungen, stationäre Altenpflege, Gemeinschaftsbereiche), einer neuen Kindertagesstätte sowie der zugehörigen Freibereiche und Stellplätze zu schaffen.
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Sodingen ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Mittwoch, den 10. Oktober 2018 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab 16 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 26. Oktober 2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 11. Oktober 2018 bis zum 26. Oktober 2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) ein-gesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Raum A.124 – A.126 und A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, den 24. September 2018
Der Bezirksbürgermeister: Grunert