Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 1. September 2020 folgenden Beschluss / folgende Beschlüsse gefasst:
Der circa 1,65 Hektar große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 256 - Schaeferstraße / Am Stadtgarten - befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße. Im Norden grenzen die Schaeferstraße, im Osten der Stadtgarten sowie im Süden und im Westen die Straße Am Stadtgarten an das Plangebiet an.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 121 und 17 (teilweise), Flur 16 in der Gemarkung Herne. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert. Das Plangebiet wurde um eine Teilfläche des Flurstücks 17 erweitert.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nummer 256 - Schaeferstraße / Am Stadtgarten - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Die Stadt Herne beabsichtigt, die nicht mehr genutzte Sportplatzfläche an der Schaeferstraße einer wohnbaulichen Folgenutzung zuzuführen. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnquartiers mit frei stehenden Einfamilienhäusern, die über großzügige Grundstücke verfügen, vorgesehen. Der Standort ist für eine wohnbauliche Folgenutzung gut geeignet, da eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht, das Gebiet innerorts gut erschlossen ist und die wesentlichen Versorgungseinrichtungen in erreichbaren Entfernungen vorhanden sind.
Dieser Bebauungsplan (einschließlich textlicher Festsetzungen) wird mit seiner Begründung der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 bis A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, den 6. Oktober 2020
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 3.680 KB)
Anlage 2 Plan zum Satzungsbeschluss (PDF, 4.471 KB)
Anlage 3.0 Begründung Satzungsbeschluss (PDF, 665 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 2.681 KB)
Anlage 3.2 Bodenuntersuchung (PDF, 3.266 KB)
Anlage 3.3 Höhen- und Entwässerungskonzept (PDF, 2.028 KB)
Anlage 3.4 Schalltechnische Stellungnahme (PDF, 1.493 KB)