Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt beschließt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1485, im Osten durch die Straße „Am Freibad“, im Süden durch die „Franzstraße“ und im Westen durch die östliche Begrenzung des Flurstücks 220. Die räumliche Lage des Plangebietes ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1547 (teilweise) und 1475 (teilweise), 1476 (teilweise), Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel sowie die Flurstücke 189 (teilweise), 195 (teilweise), 407, 409, 411, Flur 38, Gemarkung Wanne-Eickel.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Ziele der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die ursprüngliche Zielsetzung – eine wohnbauliche Entwicklung – nicht mehr weiterverfolgt. Anstelle dessen soll das Plangebiet ausschließlich die Flächenbedarfe zur Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte decken und eine Grünwegeverbindung im nördlichen Bereich des Plangebietes ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes NRW ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Der Beschluss des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Herne, den 14. Februar 2022
Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda
Anlage 1 Übersichtsplan (PDF, 1.837 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (PDF, 996 KB)
Anlage 3.0 Begründung 1. Oktober 2021 (PDF, 1.741 KB)
Anlage 3.2 Verkehrsuntersuchung Brilon Bondzio Weiser 2. Dezember 2019 (PDF, 2.887 KB)
Anlage 3.3 Schallgutachten Brilon Bondzio Weiser 15. April 2020 (PDF, 10.925 KB)
Anlage 3.4 Bodengutachten Dr. Meinecke & Schmidt 21. November 2019 (PDF, 8.663 KB)
Anlage 3.5 Bodengutachten GeoConsult 14. April 2021 (PDF, 7.174 KB)