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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - als Satzung

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt beschließt

  1. den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.
  2. den Bebauungsplan Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - mit Entwurfsstand vom 7. Oktober 2021 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
  3. der Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 1. Oktober 2021 zuzustimmen.“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1485, im Osten durch die Straße „Am Freibad“, im Süden durch die „Franzstraße“ und im Westen durch die östliche Begrenzung des Flurstücks 220. Die räumliche Lage des Plangebietes ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1547 (teilweise) und 1475 (teilweise), 1476 (teilweise), Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel sowie die Flurstücke 189 (teilweise), 195 (teilweise), 407, 409, 411, Flur 38, Gemarkung Wanne-Eickel.

Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:

Lage im Stadtgebiet

Ziele der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die ursprüngliche Zielsetzung – eine wohnbauliche Entwicklung – nicht mehr weiterverfolgt. Anstelle dessen soll das Plangebiet ausschließlich die Flächenbedarfe zur Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte decken und eine Grünwegeverbindung im nördlichen Bereich des Plangebietes ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.

Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes NRW ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Gemäß § 44 Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem jene bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
  2. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
    unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Herne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Herne, den 14. Februar 2022
Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda

Planunterlagen

2022-02-23