Um Potentiale der baulichen Innenentwicklung zu identifizieren und zu aktivieren, hat die Stadt Herne ein Baulückenkataster angelegt und veröffentlicht dieses Katasters nach § 200, Absatz 3 Baugesetzbuch. Unter Baulücken werden dabei potentiell für eine Wohnbebauung nutzbare Flächen mit bestehendem Planungsrecht und einer Größe von in der Regel 500 bis 2.000 Quadratmetern verstanden. Dies sind in vielen Fällen Grundstücke, welche gar nicht oder mindergenutzt sind, eine Bebauung im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung jedoch möglich ist.
Die Baulücken wurden auf Grundlage von Luftbildauswertungen ermittelt. Im Folgenden finden Sie Steckbriefe für die Baulücken, deren Eigentümer der Veröffentlichung nicht widersprochen haben, das heißt, dass die Flächen nicht konkret zum Verkauf stehen.
Die Baulücken
Die Möglichkeiten zur Bebauung hängen vom Einzelfall ab.
Als Ansprechperson kontaktieren Sie bitte:
Julia Quast
E-Mail
julia.quast@herne.de
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 72
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Baulücke haben und sich über diese und ihre Bebaubarkeit informieren wollen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer nicht möglich. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zum Grundstückseigentümer jedoch bei beiderseitigem Interesse.
Wir weisen darauf hin, dass sich aus dem Baulückenkataster keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ableiten lassen.