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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 12. Juli 2019 zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V -, Stadtbezirk Eickel

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Finanzausschuss

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 8. Januar 2013 für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 5 - Pluto V - einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt, den Entwurf vom 8. Januar 2013 einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto V - wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne die Erstellung eines Umweltberichts aufgestellt. Ferner wird von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Ziel der Planung ist es, neuen Wohnraum in Form von 12 Doppelhaushälften und 6 freistehenden Einfamilienhäusern inklusive der dafür erforderlichen Erschließung zu realisieren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt von der Heinrich-Imbusch-Straße im Südwesten, dem Grundstück Heinrich-Imbusch-Straße 20 im Westen, dem Landschaftspark Pluto V im Norden, der städtischen Gewerbebrache (Flurstücke 379 und 343) im Nordosten und den Grundstücken Heinrich-Imbusch-Straße 12 sowie Bulmker Straße 20 bis 30 im Südosten. Der Geltungsbereich umfasst die Liegenschaften Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstücke 342, 372, 373, und 374 sowie teilweise 343, 379, 380, 399 und 428. Die Lage des Geltungsbereichs im Stadtbezirk Eickel ist im folgenden Plan überblickshalber dargestellt:

Geltungsbereich

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V - einschließlich seiner Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Art der vorhandenen Information Urheber / Titel Thematischer Bezug / Schutzgut
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich Umwelt der Stadt Herne, Stellungnahme vom 19. Februar 2015 Boden, Wasser, Klima, Luft, Immissionsschutz, Störfallschutz, der Mensch und seine Gesundheit, Umweltverträglichkeit
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne, Stellungnahme vom 11. März 2015 Tiere, Pflanzen, Landschaft
Gutachten und Fachbeiträge Fachbereich Umwelt der Stadt Herne: „Allgemeine Vorprüfung für den geplanten Bau einer Straße nach Landesrecht im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto V -„, Bericht in der Endfassung von Juli 2019 Wasser, Boden, Landschaft, Emissionen, Immissionen, der Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Gutachten und Fachbeiträge TÜV Nord: „Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr auf der geplanten Erschließungsstraße im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 „Pluto V“ in Herne“, Gutachten vom 23. August 2013 Verkehrslärm, der Mensch und seine Gesundheit
Gutachten und Fachbeiträge Landschaft + Siedlung: „Aufstellung des B-Planes Nummer 189 Pluto V, Herne“, Artenschutzprüfung von Oktober 2009 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Gutachten und Fachbeiträge Landschaft + Siedlung: „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5 - Pluto V-“, Artenschutzrechtliche Einschätzung von Oktober 2013 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Gutachten und Fachbeiträge Landschaft + Siedlung: „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5 - Pluto V-“, Artenschutzrechtliche Einschätzung von März 2019 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Gutachten und Fachbeiträge Borchert + Lange: „Altlastenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung“, Orientierende Untersuchungen der Halde Optelaak und benachbarter Flächen von Juli 2001 Boden, Altlasten, der Mensch und seine Gesundheit
Gutachten und Fachbeiträge Dr. Tillmanns Consulting GmbH: „Bauvorhaben auf dem Grundstück der Firma Langner Türen-Fenster UG an der Heinrich-Imbusch-Straße in Herne“, Bodentechnische Untersuchung, Prüfung und Stellungnahme vom 27. Oktober 2016 Boden, Altlasten, der Mensch und seine Gesundheit
Gutachten und Fachbeiträge Sachverständigenbüro Dr. Loeser: „Abrisskonzept Baugebiet Langner in Herne“, Gutachten vom 22. Juli 2013 Boden, Altlasten, der Mensch und seine Gesundheit
Stellungnahmen beziehungsweise Eingaben aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -- --

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V - wird einschließlich seiner Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen Informationen / Gutachten

in der Zeit vom 5. August bis 4. September 2019
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können bis zum 4. September 2019 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36, während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V - insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Herne, den 12. Juli 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2019-07-18