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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nummer 257 - Reichsstraße -

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 22. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nummer 257 - Reichsstraße - mit Entwurfsstand vom 6. September 2022 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."

Das rund 2,4 Hektar große Plangebiet (= Geltungsbereich des Bebauungsplanes) umfasst den Sportplatz Reichsstraße samt der ihn umgebenden Grünwälle, die Sporthalle der Hans-Tilkowski-Hauptschule sowie den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Abschnitt der Bonifatiusstraße und wird konkret abgegrenzt:

  • im Norden durch die Edmund-Weber-Straße,
  • im Osten durch die Reichsstraße und die westlichen Grenzen der Flurstücke 339, 239, 229, 230, 314 und 197,
  • im Süden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 33, 255, 241, 232, 231, 36, 338 und 339 (Flur 49 der Gemarkung Wanne-Eickel) und
  • im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 124 (Hans-Tilkowski-Hauptschule), 294, 295, 213, 209, 172, 171, 170, 183, 182, 179, 211, 323, 318, 317, 303, 304, 277 und 278 (Flur 49 der Gemarkung Wanne-Eickel).

Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:

Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines neuen urbanen Wohnbaugebiets auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Reichsstraße. Die Bebauung soll vornehmlich von hochwertigem Geschosswohnungsbau geprägt sein, welcher im Süden des Plangebiets durch Einfamilienstadthäuser ergänzt wird. Der Bebauungsplan schafft zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die innere Erschließung des Quartiers. Hier steht eine weitestgehend autofreie Quartiersmitte mit Fokus auf den Fuß- und Radverkehr im Mittelpunkt. So soll zudem eine hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums mit hoher Aufenthaltsqualität und Verweilfunktion sichergestellt werden. Ziel ist auch die Sicherung der Grünfläche im Norden des Plangebiets und die Grundlagenschaffung zur Umgestaltung der Bonifatiusstraße.

Grundlage für die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs, welcher in 2019 von der Stadt Herne für die Fläche des Plangebiets ausgelobt wurde, von Thomas Schüler Architekten Stadtplaner aus Düsseldorf.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 5. Dezember 2022 bis zum 20. Januar 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 257 - Reichsstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Planunterlagen

2022-11-23