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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmal-Plakette an einer Hauswand

Denkmalliste und Denkmaleigentümer

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Man unterscheidet dabei zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern. In Denkmalbereichen werden Mehrheiten von baulichen Anlagen, z.B. Stadtgebiete oder Siedlungen unter Schutz gestellt.

Rechtsgrundlage: Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Ein Gebäude wird rechtskräftig zum Denkmal, wenn es in die Denkmalliste eingetragen wird. Voraussetzung ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung. Diese Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und ist öffentlich einsehbar. Die Absicht, ein Denkmal in die Liste einzutragen, wird dem Eigentümer in einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Der Eigentümer kann gegen die Eintragung klagen.

Hier finden Sie eine Übersichtskarte über die Herner Baudenkmäler .

Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des einen befreit den anderen.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Alle Maßnahmen (wie zum Beispiel geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster und Türen sowie Umbaumaßnahmen) an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen , Münster, erteilt.
Hierdurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Eigenart eines Gebäudes erhalten wird, substanzschonende Maßnahmen ausgeführt werden und die historische Ablesbarkeit erhalten bleibt. 

Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist formlos oder auf Grundlage dieses Vordrucks (PDF, 90 KB) bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.

Hinweise für Denkmaleigentümer

Finanzielle Aufwendungen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Denkmals notwendig sind, können gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommenssteuergesetz (EstG) von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass alle Baumaßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde vorher abgestimmt worden sind! Auf der Internetseite der Landesregierung NRW sind einige Hinweise für Denkmaleigentümer zusammengestellt.

Für kleine private Denkmalpflegemaßnahmen an Baudenkmälern oder für Denkmäler in einem Denkmalbereich können auf Antrag Zuwendungen bewilligt werden. Zuwendungen werden bei Maßnahmen gewährt, die wegen der Denkmaleigenschaft des Gebäudes mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden sind. Diese Mittel werden aus dem pauschalen Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne bereitgestellt. Auf die Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

Bodendenkmäler

Auch Eingriffe in Bodendenkmäler sind erlaubnispflichtig.

Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dieses der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen , Münster unverzüglich anzuzeigen. Hierbei sind alle Funde von Bodendenkmälern, bewegliche und unbewegliche wie z.B. Siedlungsreste, Grabanlagen und Fossilien gemeint.

Baukultur und Stadtbildpflege
Siedlungskultur

Das interkommunale Handlungskonzept "Siedlungskultur in Quartieren des Ruhrgebietes" ist ein gemeinsames Projekt von Akteuren aus 20 Kommunen des Ruhrgebietes unter Federführung der Stadt Hamm. Als Partner hinzugewonnen werden konnten das heutige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG), der Regionalverband Ruhr (RVR), die Wohnungsunternehmen LEG-Wohnen, Vivawest Wohnen und Vonovia, der Arbeitskreis der Denkmalpfleger des Ruhrgebiets und der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.

Ziel ist die Erarbeitung und Verständigung auf gemeinsame Maßnahmen und Schritte zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des siedlungskulturellen Erbes im Ruhrgebiet.

Aus den 20 teilnehmenden Kommunen konnten insgesamt 44 Standorte mit 72 Siedlungen für die Betrachtung und Analyse herangezogen werden. Die Stadt Herne ist mit drei Siedlungen vertreten: die Siedlung Teutoburgia mit dem Fördergerüst, die Kolonie Hannover I/II und die Kolonie Königsgrube. Aufgrund ihrer geschichtlichen Zusammenhänge und ihrer geographischen Lage sind die Kolonien Hannover I/II und Königsgrube kommunenübergreifend mit den Bochumer Siedlungen Hannover untersucht worden.

Die nun vorliegenden 44 Broschüren und der Abschlussbericht bündeln die erarbeiteten Analyseergebnisse und geben jeder teilnehmenden Kommune Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit Ihren Siedlungsstandorten auf den Weg.

Der Abschlussbericht sowie die Broschüren zu den Herner Siedlungen können hier heruntergeladen werden:
Kolonien Hannover und Königsgrube (PDF, 5.449 KB)
Siedlung Teutoburgia (PDF, 2.852 KB)
Abschlussbericht (PDF, 4.489 KB)

Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte

Alle Informationen auch zur Gestaltungssatzung und zum Gestaltungshandbuch finden Sie unter Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte .

Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
44652 Herne
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Laura Grothues
Teamleitung
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 23
E-Mail laura.grothues@herne.de
Raum A.E05 (Block A)
Stadtteile: Röhlinghausen, Baukau-West, Holsterhausen, Herne Süd, Horsthausen, Sodingen, Börnig / Holthausen, Siedlung Teutoburgia

Svetoslava Radulov
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 30
E-Mail svetoslava.radulov@herne.de
Raum A.E03 (Block A)
Stadtteile: Eickel, Wanne-Süd, Wanne, Unser Fritz / Crange, Herne Mitte, Baukau-Ost

2024-03-12