Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an.Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied?
Um als behinderter Mensch die wegen der Behinderung notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein bestimmter „Grad der Behinderung“ festgestellt und durch einen Ausweis bescheinigt wird. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa stärkt die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im alltäglichen Leben. Um einer nachteiligen Behandlung auf diesen Gebieten wirksam zu begegnen, wurde ein Benachteiligungsverbot für die Gruppe der behinderten Menschen eingeführt. Demgegenüber gibt es jedoch auch spezielle Regelungen, die ausschließlich für schwerbehinderte Personen gelten. So erhalten die besonderen Hilfen nach dem Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs, dem Schwerbehindertenrecht (z. B. den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub), grundsätzlich nur schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung voraus. Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt seit dem 01.01.2008 den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen die zuständige Stelle: Dort kann auch der Schwerbehindertenausweis beantragt werden:
Stadt Gelsenkirchen
Im Rahmen der Eröffnungszeremonie zur den Special Olympics Landesspielen NRW in Bonn (SONRW) findet in diesem Jahr ein groß aufgezogener Fackellauf statt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) wollen mit der Initiative "DigitalPakt Alter", die gesellschaftliche Teilhabe und das Engagement älterer Menschen in einer digitalisierten Welt stärken.
Studien, die sich mit Barrierefreiem Wohnraum in Deutschland beschäftigen, zeigen stets einen hohen Bedarf an barrierefreien oder barrierereduzierten Wohnungen auf. In der aktuellsten Erhebung von April 2020, vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU), erklärt Dr. Philipp Deschermeier, einer der Autoren, wie er die Zahlen zum Bedarf an barrierefreien Wohnungen ermittelt hat und nennt die verschiedenen Vorteile des barrierefreien Umbaus.
Die Idee hinter dem Projekt "Begegnungen im Tandem" ist, dass sich Tandems aus Menschen mit und ohne Behinderung bilden, die eine gegenseitige Partnerschaft übernehmen. Dadurch, dass sie miteinander Zeit verbringen, kann dieses für beide Seiten neue Einblicke in eine andere Lebenswelt, sinnvolle Freizeitaktivitäten und gegebenenfalls auch eine neue Freundschaft bedeuten.
Zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch in diesem Jahr das Förderprogramm "Inklusionsscheck NRW" fort.
mehr zur Meldung: Inklusionsscheck NRW: Land fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen