Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an.Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied?
Um als behinderter Mensch die wegen der Behinderung notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein bestimmter „Grad der Behinderung“ festgestellt und durch einen Ausweis bescheinigt wird. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa stärkt die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im alltäglichen Leben. Um einer nachteiligen Behandlung auf diesen Gebieten wirksam zu begegnen, wurde ein Benachteiligungsverbot für die Gruppe der behinderten Menschen eingeführt. Demgegenüber gibt es jedoch auch spezielle Regelungen, die ausschließlich für schwerbehinderte Personen gelten. So erhalten die besonderen Hilfen nach dem Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs, dem Schwerbehindertenrecht (z. B. den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub), grundsätzlich nur schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung voraus. Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt seit dem 01.01.2008 den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen die zuständige Stelle: Dort kann auch der Schwerbehindertenausweis beantragt werden:
Stadt Gelsenkirchen
Das Inklusionsbüro der Stadt Herne weist auf ein besonderes Sportangebot des Stadtsportbundes Herne (SSB) hin: Im Januar und Februar 2026 können interessierte Herner Sportlerinnen und Sportler, mit und ohne Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhl-Basketball unter fachlicher Anleitung selbst ausprobieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
In der inklusiven Podcast-Reihe „Palermos Pottcast“ der Stadt Herne ist ein neuer Beitrag erschienen. Die 39. Folge „Herner Inklusionskonferenz mit Stargast Janis McDavid“ ist ab Mittwoch, 10. Dezember 2025, online. Moderiert wird die Reihe von Miriana Palermo aus dem Inklusionsbüro.
Zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ am Mittwoch, 3. Dezember 2025, fand im Circus Schnick-Schnack in Herne-Horsthausen die erste Inklusionskonferenz der Stadt Herne statt. Das Motto lautete „Manege frei! Inklusion im Fokus“. Im Mittelpunkt stand die Fortschreibung des städtischen Inklusionsplans, der 2016 vom Rat der Stadt Herne beschlossen worden war.
mehr zur Meldung: Herner Inklusionskonferenz bietet Raum zur Vernetzung
Aus der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird Herne.Impulse: Gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda stellte Ira von Borczyskowski als Vorsitzende der GBH-Geschäftsführung den neuen Markenauftritt und den vorausgehenden Prozess der Ideenfindung der Öffentlichkeit vor.
mehr zur Meldung: Neuer Markenauftritt für städtische Beschäftigungsgesellschaft
Dreizehn Frauen und ein Mann haben neun Monate lang die Ausbildung zur „Betreuungskraft nach § 53c“ erfolgreich absolviert. Am Montag, dem 17. November 2025, wurden im Rathaus Herne ihre Abschlusszeugnisse überreicht. Fortan unterstützen sie Senior*innen in Senioreneinrichtungen, bei ambulanten Diensten und in Demenz-Wohngemeinschaften als Alltagshelfer.
mehr zur Meldung: Betreuungskräfte für Senior*innen erhalten Zertifikate
In der inklusiven Podcast-Reihe „Palermos Pottcast“ der Stadt Herne ist ein neuer Beitrag erschienen. Die 38. Folge „Sport verbindet - Herne als Fokus-Kommune der Special Olympics Nordrhein-Westfalen“ ist ab Mittwoch, 22. Oktober 2025, online. Moderiert wird die Reihe von Miriana Palermo aus dem Inklusionsbüro.
In der inklusiven Podcast-Reihe „Palermos Pottcast“ der Stadt Herne ist ein neuer Beitrag erschienen. Die 37. Folge „Lebenshilfe Bildung Nordrhein-Westfalen (NRW) über inklusive Urlaubs- und Bildungsreisen“ ist ab Mittwoch, 8. Oktober 2025, online. Moderiert wird die Reihe von Miriana Palermo aus dem Inklusionsbüro.
In der inklusiven Podcast-Reihe „Palermos Pottcast“ der Stadt Herne ist ein neuer Beitrag erschienen. Die 36. Folge „Melanie Danzer - Bundespolizei schult Menschen mit Behinderung zu sicherem Reisen“ ist ab Mittwoch, 3. September 2025, online. Moderiert wird die Reihe von Miriana Palermo aus dem Inklusionsbüro.
In der inklusiven Podcast-Reihe „Palermos Pottcast“ der Stadt Herne ist ein neuer Beitrag erschienen. Die 35. Folge „Matthias Buckmann erklärt die SAB NRW und Wege zur passenden Assistenz für Menschen mit Behinderung“ ist ab Mittwoch, 13. August 2025, online. Moderiert wird die Reihe von Miriana Palermo aus dem Inklusionsbüro.