Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 29. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nummer 239 - Wohnpark am Rhein-Herne-Kanal / Grimberger Feld - mit Entwurfsstand vom 23. Mai 2023 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Das Plangebiet befindet sich in siedlungsräumlich integrierter Lage des Stadtbezirks Wanne nördlich des Rhein-Herne-Kanals. Der rund 1,14 Hektar große Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 239 - Wohnpark am Rhein-Herne-Kanal / Grimberger Feld - umfasst die Flurstücke 318, 320, 1053 und 1054 (Flur 1, Gemarkung Wanne-Eickel) und wird begrenzt im Norden durch die Straße Grimberger Feld, im Osten durch die südlich der Straße Grimberger Feld und westlich der Alleestraße gelegene Wohnbebauung, im Süden durch die Uferböschung des Rhein-Herne-Kanals und im Westen durch die südlich der Straße Grimberger Feld gelegene Wohnbebauung.
Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich um das Flurstück 320 geringfügig vergrößert.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 239 ist die Entwicklung der ehemals als Schul-standort genutzten Grundstücke als zukunftsweisendes Wohnquartier am Wasser. Zudem soll die ehemalige Dannekampschule einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die neue Bebauung soll von hochwertigem Geschosswohnungsbau geprägt sein. Zudem schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die innere Erschließung des Wohnquartiers.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18. September 2023 bis zum 17. Oktober 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 239 - Wohnpark am Rhein-Herne-Kanal / Grimberger Feld - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 407 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (PDF, 1.070 KB)
Anlage 3.0 Begründungsentwurf (PDF, 1.664 KB)
Anlage 3.1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 9.947 KB)
Anlage 3.2 Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 458 KB)
Anlage 3.3 Bodenuntersuchung (PDF, 2.763 KB)
Anlage 3.4 Orientierende Bodenuntersuchung (PDF, 4.106 KB)
Anlage 3.5 Schalltechnische Untersuchung (PDF, 8.458 KB)
Anlage 3.6 Stadtklimatische Analyse (PDF, 40.400 KB)