Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Stadtplanung und -entwicklung / Bebauungspläne / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 19. Dezember 2019 zum Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V -, Stadtbezirk Eickel

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 19. Dezember 2019 zum Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V -, Stadtbezirk Eickel

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 15. Oktober 2019 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto V - mit dem Vorhabenträger.
  2. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.
  3. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto V - in der Fassung vom 14. Oktober 2019 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
  4. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 14. Oktober 2019 zu.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V - liegt im Stadtbezirk Eickel und grenzt an den Landschaftspark Pluto 5. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,8 Hektar und wird im Südwesten durch die Heinrich-Imbusch-Straße, im Westen durch das Grundstück Heinrich-Imbusch-Straße 20, im Norden durch den Landschaftspark Pluto V, im Nordosten durch eine städtische Gewerbebrache (Flurstücke 379 und 343) und im Südosten durch die Grundstücke Heinrich-Imbusch-Straße 12 sowie Bulmker Straße 20 bis 30 begrenzt. Er umfasst die Liegenschaften Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstücke 342, 372, 373 und 374 sowie teilweise Flurstücke 343, 379, 380, 399 und 428. Das Flurstück 373 ist nicht Bestandteil des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB, sondern lediglich Bestandteil des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Übersichtskarte Geltungsbereich

Übersichtskarte Geltungsbereich

Der als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 - Pluto V - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto 5 - sollen der Bau von insgesamt 18 Wohneinheiten in Form von 6 freistehenden Einfamilienhäusern und 12 Doppelhaushälften sowie die dafür erforderliche öffentliche Erschließung und Entwässerung planungsrechtlich ermöglicht und die Umsetzung des Vorhabens gesichert werden.

Der Bebauungsplan wird mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.

Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem HIER im Internetauftritt der Stadt sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.

Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:

  1. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche kann der Berechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
  2. Unbeachtlich werden:
    1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind.
  3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    3. der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
    4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Herne vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Herne, 19. Dezember 2019
Der Oberbürgermeister:
Dr. Dudda

Planunterlagen

Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 275 KB)

Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 5 Pluto V (PDF, 881 KB)

Anlage 3 Begründung (PDF, 22.418 KB)

Anlage 3-1 Abriss- und Untersuchungskonzept 2013 (PDF, 503 KB)

Anlage 3-2 Allgemeine Vorprüfung UVP (PDF, 223 KB)

Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 (PDF, 1.601 KB)

Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 Karte 1 Artenvorkommen (PDF, 184 KB)

Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 Karte 2 Vermeidung (PDF, 185 KB)

Anlage 3-4 Artenschutzgutachten 2013 (PDF, 1.926 KB)

Anlage 3-5 Artenschutzgutachten 2019 (PDF, 1.727 KB)

Anlage 3-6 Bodengutachten 2001 (PDF, 21.753 KB)

Anlage 3-7 Stellungnahme Bodenschürfen 2014 (PDF, 434 KB)

Anlage 3-8 Stellungnahme Dr. Tillmanns 2016 (PDF, 288 KB)

Anlage 3-9 Verkehrslärmuntersuchung 2013 (PDF, 4.202 KB)

Anlage 4 Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge (PDF, 427 KB)

Anlage 5 Durchführungsvertrag (PDF, 10.820 KB)

Anlage 6 Planunterlagen Straßenbau und Entwässerung (PDF, 15.099 KB)

2020-01-22