Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 5 - Pluto V - liegt im Stadtbezirk Eickel und grenzt an den Landschaftspark Pluto 5. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,8 Hektar und wird im Südwesten durch die Heinrich-Imbusch-Straße, im Westen durch das Grundstück Heinrich-Imbusch-Straße 20, im Norden durch den Landschaftspark Pluto V, im Nordosten durch eine städtische Gewerbebrache (Flurstücke 379 und 343) und im Südosten durch die Grundstücke Heinrich-Imbusch-Straße 12 sowie Bulmker Straße 20 bis 30 begrenzt. Er umfasst die Liegenschaften Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstücke 342, 372, 373 und 374 sowie teilweise Flurstücke 343, 379, 380, 399 und 428. Das Flurstück 373 ist nicht Bestandteil des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB, sondern lediglich Bestandteil des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 - Pluto V - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 5 - Pluto 5 - sollen der Bau von insgesamt 18 Wohneinheiten in Form von 6 freistehenden Einfamilienhäusern und 12 Doppelhaushälften sowie die dafür erforderliche öffentliche Erschließung und Entwässerung planungsrechtlich ermöglicht und die Umsetzung des Vorhabens gesichert werden.
Der Bebauungsplan wird mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem HIER im Internetauftritt der Stadt sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, 19. Dezember 2019
Der Oberbürgermeister:
Dr. Dudda
Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 275 KB)
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 5 Pluto V (PDF, 881 KB)
Anlage 3 Begründung (PDF, 22.418 KB)
Anlage 3-1 Abriss- und Untersuchungskonzept 2013 (PDF, 503 KB)
Anlage 3-2 Allgemeine Vorprüfung UVP (PDF, 223 KB)
Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 (PDF, 1.601 KB)
Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 Karte 1 Artenvorkommen (PDF, 184 KB)
Anlage 3-3 Artenschutzgutachten 2009 Karte 2 Vermeidung (PDF, 185 KB)
Anlage 3-4 Artenschutzgutachten 2013 (PDF, 1.926 KB)
Anlage 3-5 Artenschutzgutachten 2019 (PDF, 1.727 KB)
Anlage 3-6 Bodengutachten 2001 (PDF, 21.753 KB)
Anlage 3-7 Stellungnahme Bodenschürfen 2014 (PDF, 434 KB)
Anlage 3-8 Stellungnahme Dr. Tillmanns 2016 (PDF, 288 KB)
Anlage 3-9 Verkehrslärmuntersuchung 2013 (PDF, 4.202 KB)
Anlage 4 Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge (PDF, 427 KB)
Anlage 5 Durchführungsvertrag (PDF, 10.820 KB)
Anlage 6 Planunterlagen Straßenbau und Entwässerung (PDF, 15.099 KB)